Allgemein
Ist der Nerv eines Zahnes abgestorben, so kann sich die Wurzelhaut und der Knochen um die Wurzelspitze entzünden (“apikale Parodontitis”). Um größeren Schaden zu vermeiden, muss diese Entzündung behandelt werden. Zunächst wird der Zahnarzt prüfen, ob eine Wurzelbehandlung (“endodontische Behandlung”) möglich ist und Erfolg verspricht. Dies ist in vielen Fällen der Fall (zzq o. J.). Die immer noch in vielen Zahnarztpraxen geübte Methode, eine apikale Parodontitis sofort chirurgisch und nicht über eine herkömmliche Wurzelbehandlung anzugehen, ist daher abzulehnen. Erst wenn dies nicht möglich oder erfolglos war, kann eine Ausheilung der Entzündung mit Hilfe einer Wurzelspitzenresektion (WSR) versucht werden.
Bei der Wurzelspitzenresektion wird der wurzelspitzennahe Abschnitt der Zahnwurzel entfernt und umgebendes Gewebe ausgeräumt. Der bakteriendichte Kanalabschluss wird durch eine Wurzelkanalfüllung erreicht. Diese kann orthograd (von der Zahnkrone aus), oder wenn der Wurzelkanal von der Krone aus nicht zugänglich ist, retrograd (von der Wurzel aus) durchgeführt werden. Als Füllungsmaterial finden vor allem genormte Stifte aus Guttapercha in Verbindung mit erhärtenden Wurzelfüllmassen auf Zinkoxid-Eugenol-Basis oder auf Kunstharzbasis Verwendung.
A = Überfüllter Wurzelkanal (Pfeil).
B = Nach Wurzelspitzenresektion und Ausräumung des entzündeten Gewebes.
C = Röntgenkontrollaufnahme zeigt vollständige Wiederherstellung des Knochens.
Indikation | Kontraindikation |
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Operationsablauf
Zunächst kontrolliert der Zahnarzt auf einer Röntgenaufnahme den Zustand des Zahnes. Durch eine örtliche Betäubung wird die Schmerzempfindung ausgeschaltet. Ein Druckgefühl bleibt jedoch während des Eingriffes bestehen. Nun wird das Zahnfleisch vom Knochen abgelöst und die Wurzelspitze mit Hilfe eines speziellen Bohrers freigelegt. Anschließend wird die Wurzelspitze abgetragen (reseziert) und der Entzündungsherd ausgeräumt. Um die Operationszeit abzukürzen kann eine orthograde Wurzelkanalfüllung schon vor der Operation durchgeführt werden. Eine retrograde Wurzelfüllung wird immer während der Operation ausgeführt.
Eine Wurzelspitzenresektion der Seitenzähne ist ein schwieriger Eingriff, der einige Zeit dauert und viel Geschicklichkeit vom Zahnarzt verlangt. Nach der Behandlung sollte noch eine Röntgenkontrollaufnahme angefertigt werden.
Nach der Operation kann eine Schwellung auftreten. Diese nimmt bis zum dritten Tag nach der Operation zu, wodurch die Mundöffnung erschwert sein kann. Operationsbedingte Schmerzen klingen nach einigen Tagen ab.
Antibiotische Prophylaxe sinnvoll?
Die Frage, ob Antibiotika routinemäßig bei Wurzelspitzenresektionen eingesetzt werden sollen, ist in der Vergangenheit recht kontrovers beurteilt worden. So ergab eine Umfrage, dass 37% aller Wurzelbehandlungs-Spezialisten in den USA vorbeugend Antibiotika anwenden. Dem gegenüber steht die Empfehlung einer neueren Veröffentlichung (Longman & Martin, 2001), bei gesunden Patienten ohne Einschränkungen auf die antibiotische Prophylaxe zu verzichten. Eine niederländische Studie zeigt ebenfalls, dass die Gabe eines Antibiotikums (Clindamycin) keinen nachweisbaren Nutzen bezüglich Infektionen und Wundheilungsstörungen im Anschluss an eine Wurzelspitzenresektion bringt.
Mögliche Komplikationen
Wurzelspitzenresektionen an Oberkieferzähnen können einerseits zu einer Eröffnung der Nasenhöhle (bei Resektionen an Frontzähnen), andererseits zu einer Eröffnung der Kieferhöhle (bei Resektionen im Seitenzahnbereich) führen. Dies ist in der Regel folgenlos. Bei Resektion von Seitenzähnen des Unterkiefers können Verletzungen des Unterkiefernervs mit vorübergehenden oder dauernden Gefühlsstörungen (vorübergehend oder dauerhaft taube Lippe) nicht ausgeschlossen werden. Eine Verletzung benachbarter Zahnwurzeln ist nicht auszuschließen. Blutungen in den Unterzungenbereich sind hingegen selten.
Die gekürzte Wurzel verringert die Stabilität des Zahnes. Er ist daher nicht mehr als starker Pfeiler für eine Brücke zu verwenden. Bereits vor der Operation gelockerte und stark geschädigte Zähne können unter Umständen ausfallen.
Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
- Ja, die Kosten für eine Wurzelspitenresektion werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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