Professionelle Zahnreinigung

Mit vorbeugenden Maßnahmen und gesundheitsbewusstes Verhalten können Sie selbst dazu beitragen, dass Ihre Zähne schön und gesund bleiben. Vorbeugende Maßnahmen nennt der Fachmann “Prophylaxe”. Eine wirksame Prophylaxe beruht immer auf einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin.

Welchen Prophylaxebeitrag können Sie selbst leisten?

Ein sauberer Zahn wird selten krank. Bei gründlicher Pflege haben weder Karies noch Parodontitis eine Chance! Also können Sie schon durch regelmäßiges und richtiges Zähneputzen mit einer fluoridierten Zahnpasta nach den Mahlzeiten, mindestens jedoch nach dem Frühstück und dem Abendessen, viel für die Gesundheit Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleischs tun. Und, vergessen Sie die Zahnzwischenräume nicht. Auch sie müssen mit Zahnseide oder Interdentalbürstchen gesäubert werden. Des Weiteren gehört zur optimalen Vorsorge alle sechs Monate eine Kontrolluntersuchung in Ihrer Zahnarztpraxis.

Die professionelle Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung = “PZR”)

Gründe für eine professionelle Zahnreinigung Gründe gegen eine professionelle Zahnreinigung
  • Rountinemäßige Maßnahme im Rahmen des Zahnarztbesuchs
  • bei bakterieller Zahnfleischentzündung (Gingivitis)
  • vor einer geplanten Parodontalbehandlung (Initialtherapie)
  • nach einer Paradontalbehandlung (Erhaltungstherapie)
  • Zahnstein oberhalb und unterhalb des Zahnfleischsaums
  • äußerliche Zahnverfärbungen
  • Mundgeruch (Halitosis)
  • Patienten mit Blutgerinnungsstörungen, Macrumarpaienten
    mit einem Quickwert <30-35%
  • Patienten mit Herzerkrankungen (Endokartitis) und verringerter
    Abwehr (Behandlung unter Antibiotikaschutz evtl. möglich)
  • beginnende Demineralisation im Zahnschmelz (White Spots) oder
    beginnende Karies (durch zu aggresive Reinigung mit Polierpasten,
    Pulverstrahl- oder Ultraschallgeräten können unerwünschte Schäden
    entstehen – besondere Vorsicht nötig!)
  • Herzschrittmacher älterer Bauart, die durch Ultraschallgeräte
    gestört werden können

Fast immer bleiben aber trotz gründlicher Pflege Beläge in schwer zugänglichen Nischen auf den Zähnen zurück. Deshalb bieten die Zahnarztpraxen die professionelle Zahnreinigung, abgekürzt “PZR”, an. Mit ihr werden sämtliche Beläge beseitigt. Karies und Zahnbetterkrankungen wird damit wirkungsvoll vorgebeugt.

Am Anfang der professionellen Zahnreinigung steht eine gründliche Untersuchung Ihres Gebisses. Danach werden die Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen mit Ultraschall, besonderen Handinstrumenten und Zahnseide penibel gereinigt. Sind bei Ihnen Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Zigaretten vorhanden, so sind diese  nach dem Einsatz eines Pulverstrahlgeräts verschwunden. Anschließend werden Ihre Zähne auf Hochglanz poliert und die Zahnflächen mit einem Fluorid-Lack überzogen. Das schützt die Zähne vor den Säureangriffen der Mundbakterien. Zum Schluss berät Sie der Zahnarzt oder seine Mitarbeiterin zur richtigen Zahnpflege daheim.

 Die professionelle Zahnreinigung Schritt für Schritt
  • Zahnmedizinische Untersuchung und Erläuterung der Behandlung
  • Vollständige Entfernung aller harten (Zahnstein, Verfärbungen) und weichen (Plaque) Ablagerungen auf Zahn- und erreichbaren Wurzeloberflächen
  • Reinigung der erreichbaren Zahnwurzeloberflächen und der Zahnzwischenräume ohne parodontalchirurgische Eingriffe
  • Politur von Zahnkronen- bzw. der klinisch sichtbaren Zahnwurzeloberflächen mit Polierinstrumenten und –pasten
  • Kontrolle, Nachreinigung und Fluoridierung
  • Anleitung zur richtigen Mundhygiene

Zwar wird die PZR häufig in den Praxen angeboten, ihr wirklicher Nutzen für die Zahngesundheit ist aber noch nicht restlos geklärt. Die Experten des Igel-Monitors urteilen über die PZR: “Wir fanden nur eine Studie, die uns einigermaßen verlässlich Auskunft darüber geben konnte, was die Maßnahmen am Ende für die Zahngesundheit bringen. Diese Studie zeigte, dass offenbar sogar allein eine jährliche Anleitung zur richtigen Zahnpflege ohne professionelle Zahnreinigung dazu führt, dass das Gebiss besser gepflegt wird und weniger Zahnfleischentzündungen auftreten. Der Effekt einer alleinigen PZR wurde nicht untersucht und lässt sich daher nicht abschließend beurteilen. Ob durch eine alleinige PZR die Zähne länger erhalten bleiben ist daher ebenso wenig belegt wie die Behauptung, dass die professionelle Zahnreinigung einen zusätzlichen Nutzen hat oder gar „unverzichtbar“ ist. Da auf der anderen Seite auch kaum Schäden zu erwarten sind, bewerten wir die professionelle Zahnreinigung als unklar.” (Igel-Monitor)

Überempfindliche Zahnhälse nach PZR

Nach einer professionellen Zahnreinigung kommt es häufig zu einer Überempfindlichkeit der Zahnhälse. Aber keine Sorge, diese Überempfindlichkeit besteht fast immer nur für kurze Zeit. Gegebenenfalls kann der Zahnarzt auch ein spezielles “Desensibilisierungsmittel” (z.B. Duraphat®, Gluma®, D/Sense2®) auf die Zahnhälse auftragen.

Zahnschmelschäden durch Politur – Vorsicht bei Pulverstrahlgeräten

Durch die Politur des Zahnschmelzes können Tee-, Kaffee- und Raucherbeläge entfernt werden. Können dann aber auch Zahnfüllungen, zum Beispiel Kunststoff-Füllungen oder gar der Zahnschmelz geschädigt werden? Eine Studie der Universitätszahnklinik Bern ging dieser Frage nach (Meier et al. 2000). Ziel der Untersuchung war es, den Verlust von Zahnhartsubstanzen (Schmelz und Dentin) und Füllungsoberflächen durch verschiedene Poliersysteme (rotierende Bürstchen, rotierende Gummikelche, Pulverstrahlgeräte, Sonobürstchen) zu bestimmen.

Fazit: Ausser dem Pulverstrahlgerät hinterlassen alle handelsüblichen Polier- und Reinigungssysteme eine glatte Oberfläche und weisen einen geringen Substanzabtrag auf. Demgegenüber verursachte das Pulverstrahlgerät einen deutlich höheren Substanzverlust am Zahnhartmaterial. “Die hohe Aggressivität des Pulverstrahlgeräts gegenüber Zahnhartsubstanzen und Restaurationsmaterialien ( = Füllungen, eigene Anmerkung) ist von verschiedenen Autoren gezeigt worden. Sie schränken den Gebrauch dieses Geräts massiv ein. (…) Die Bearbeitungszeiten der Oberflächen mit dem Pulverstrahlgerät in dieser in vitro Studie sind sicherlich nicht praxisnah, zeigen aber Eindeutig dessen Aggressivität im Vergleich zu den anderen untersuchten Prophylaxeinstrumenten” (Meier et al. 2000, S. 35). Auch Kaiser (2003, S. 46 u. 50) weist auf unerwünschte Nebenwirkungen auf Zahnschmelz und Kompositfüllungen durch das relativ aggressive Reinigungsverfahren bei falscher Anwendung hin.

Korrekt angewandt sind Pulverstrahlgeräte (z. B. Air Flow Handy®, Air Flow S1®, EMS, Prophyflex®, KaVo Cavitron®Prophy-Jet®) hochwirksame Reinigungsgeräte, allerdings sollte ihre Anwendung einer strengen Indikationsstellung unterliegen. Für den Routinegebrauch sind sie nicht zu empfehlen (Matejka 2005, S. 50). Aufgrund der erheblichen Verletzungsgefahr darf der Pulver-Wasserstrahl nicht gegen das Zahnfleisch oder in eine Zahnfleischtasche gerichtet werden. Eine Anwendung auf oder unmittelbar neben Zahnfüllungen oder auf freiliegendes Dentin oder freiliegenden Zement (Zahnhals) sollte unterbleiben (Literaturübersicht in: Vali 2007, S. 18-34).

Vorsicht bei Implantaten

Da die Implantatoberfläche zwar aus dem biologisch hochverträglichen, aber vergleichsweise relativ “weichen” Metall Titan besteht, dürfen bei der professionellen Zahnreinigung nur Instrumente aus Kunststoff oder aus speziellen Titanlegierungen verwendet werden. Andernfalls können kleine Rillen entstehen, die eine Bakterienbesiedlung erleichtern. Auch eine Reinigung der Implantate mit Pulverstrahlgeräten oder mit normalen Ultraschallgeräten sollte unterbleiben, da andernfalls eine Schädigung der Implantatoberfläche vorprogrammiert ist. Für Ultraschallgeräte gibt es jedoch spezielle Aufsätze, die für Implantate geeignet sind.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber regelt im Sozialgesetzbuch V für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsumfang der von den Krankenkassen zu tragenden zahnärztlichen Behandlung. Die hier beschriebenen Zahnprophylaxe für Erwachsene ist nicht im Leistungskatalog (BEMA) der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Somit kann die professionelle Zahnreinigung für gesetzlich versicherte Patienten nur als Privatleistung angeboten werden. Hierzu muss der
gesetzlich versicherte Patient aus seinem Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung losgelöst werden. Dieses geschieht mit einer Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV·Z bzw., § 7 Abs. 7 EKV·Z. Die Abrechnung der professionellen Zahnreinigung erfolgt nach der GOZ-Position 1040.Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn eine detaillierte Kostenübersicht zu erhalten.

Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse

  • Privatleistung, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV).

    Je nach Aufwand entstehen Kosten zwischen ca. 70 – 150 EUR

Gemeinsam mit Ihrer Zahnarztpraxis können Sie dafür sorgen, dass Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch gesund bleiben. Ihr Zahnarztpraxis bietet verschiedene Prophylaxemöglichkeiten, vom Speicheltest bis zur Entfernung der harten Zahnbeläge (“Zahnstein”) an. Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über das Angebot und zeigt, welche Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden bzw. welche reine Privatleistungen sind.

Prophylaxemaßnahme werdende Mutter 3-6 Jahre 7-18 Jahre 19 Jahre und älter
Untersuchung auf Zahn-, Mund- u. Kiefererkrankungen + + + +
Schwangerschafts-Vorsorge, Aufklärung und Beratung O
Speicheltest O O O O
Mundhygienestatus O O + O
Keimzahlsenkung O O O O
Früherkennungs-Untersuchung + O O
Aufklärung über Krankheitsursachen u. deren Vermeidung O + O
Ernährungs- u. Mundhygieneberatung O + O O
Überprüfung des Übungserfolges u. Remotivation O O + O
Lokale Fluoridierung (Zahnschmelzhärtung) O +* + O
Versiegelung der großen bleibenden Backenzähne + + O
Versiegelung der übrigen bleibenden Zähne O O O
Professionelle Zahnreinigung O O O O
Entfernung harter Zahnbeläge (Zahnstein) + + + +

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