Anzahl der nötigen Implantate – Regelversorgung

Die drei führenden Berufsverbände der implantologisch tätigen Zahnärzte (MKG-Chirurgen, Oralchirurgen und BDIZ EDI) stellten erstmals 1973 Regeln für den Einsatz von Zahnimplantaten auf. Eine Konsensuskonferenz Implantologie überarbeitete 2002 diese Indikationsbeschreibungen für Regelfallversorgungen. In die Präambel wurde folgender Zusatz aufgenommen:

“Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes individuell kritisch zu würdigen.”

Durch die Konsensuskonferenz wurden folgende Indikationsklassen und Regelfallversorgungen aufgestellt:

Indikationsklasse

Klasse Ia
Einzelzahnersatz          
Frontzähne

Regelversorgung

Bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz:
1 Implantat je fehlendem Zahn

Bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz:
2 Implantate

Klasse Ib
Einzelzahnersatz          
Seitenzähne

Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so gilt bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen:
1 Implantat je fehlendem Zahn

Klasse II
Reduzierter
Restzahnbestand 

Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers in der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik.

Klasse IIa
Freiendsituation

Zähne 7 und 8 fehlen:               
keine Indikation

Zähne 6 bis 8 fehlen:
1 bis 2 Implantate

Zähne 5 bis 8 fehlen:
2 bis 3 Implantate

Zähne 4 bis 8 fehlen:
3 Implantate

Klasse IIb                    
Schaltlücke

Die Indikationsklasse IIb entfällt.

Klasse IIc                    
Stark reduzierter
Restzahnbestand

Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes notwendige Pfeiler:
im Oberkiefer 8 Pfeiler
im Unterkiefer 6 Pfeiler
Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.

Zum Beispiel:
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 6 Implantate
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK 4 Implantate

Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes notwendige Pfeiler:

im OK 6 Pfeiler
im UK 4 Pfeiler 

Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
Zum Beispiel:
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 4 Implantate
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK Implantate

Klasse III
Zahnloser Kiefer

Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes:                       
im zahnlosen OK 8 Implantate
im zahnlosen UK 6 Implantate

Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes:
im zahnlosen OK 6 Implantate
im zahnlosen UK 4 Implantate

Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.

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