Anzahl der nötigen Implantate – Regelversorgung
Die drei führenden Berufsverbände der implantologisch tätigen Zahnärzte (MKG-Chirurgen, Oralchirurgen und BDIZ EDI) stellten erstmals 1973 Regeln für den Einsatz von Zahnimplantaten auf. Eine Konsensuskonferenz Implantologie überarbeitete 2002 diese Indikationsbeschreibungen für Regelfallversorgungen. In die Präambel wurde folgender Zusatz aufgenommen:
“Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes individuell kritisch zu würdigen.”
Durch die Konsensuskonferenz wurden folgende Indikationsklassen und Regelfallversorgungen aufgestellt:
Indikationsklasse
Klasse Ia
Einzelzahnersatz
Frontzähne
Regelversorgung
Bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz:
1 Implantat je fehlendem Zahn
Bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz:
2 Implantate
Klasse Ib
Einzelzahnersatz
Seitenzähne
Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so gilt bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen:
1 Implantat je fehlendem Zahn
Klasse II
Reduzierter
Restzahnbestand
Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers in der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik.
Klasse IIa
Freiendsituation
Zähne 7 und 8 fehlen:
keine Indikation
Zähne 6 bis 8 fehlen:
1 bis 2 Implantate
Zähne 5 bis 8 fehlen:
2 bis 3 Implantate
Zähne 4 bis 8 fehlen:
3 Implantate
Klasse IIb
Schaltlücke
Die Indikationsklasse IIb entfällt.
Klasse IIc
Stark reduzierter
Restzahnbestand
Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes notwendige Pfeiler:
im Oberkiefer 8 Pfeiler
im Unterkiefer 6 Pfeiler
Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
Zum Beispiel:
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 6 Implantate
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK 4 Implantate
Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes notwendige Pfeiler:
im OK 6 Pfeiler
im UK 4 Pfeiler
Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
Zum Beispiel:
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 4 Implantate
bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK 2 Implantate
Klasse III
Zahnloser Kiefer
Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes:
im zahnlosen OK 8 Implantate
im zahnlosen UK 6 Implantate
Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes:
im zahnlosen OK 6 Implantate
im zahnlosen UK 4 Implantate
Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.
SIE ERREICHEN UNS
Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
unter der Telefonnummer 06221 – 522 1811. Unter der dieser Telefonnummer können
Sie auch einen individuellen Beratungstermin in der Beratungsstelle vereinbaren.