Mikrobiologische Diagnostik

Nur wenige der ca. 500 in der Mundhöhle vorhandenen Bakterienarten haben einen entscheidenden Einfluss auf die Entstehung und den Verlauf der Parodontitis (siehe Tabelle). Sie sind besonders aggressiv und können eine Entzündung des Zahnfleischs (Gingivitis) und des Zahnhalteapparates (Parodontitis) verursachen. Therapieziel der Parodontitisbehandlung ist daher die Beseitigung der Infektion und deren Folgen durch eine sorgfältige mechanische Reinigung der Zahnwurzeln (Kürettage).

sehr stark pathogen stark pathogen moderat pathogen
Actinobacillus actinomycetemcomitans
Porphyromonas gingivalis
Bacteroides forsythus
Prevotella
intermediaTreponema
denticola
Prevotella nigrescens
Peptostreptococcus micros
Fusobacterium nucleatum
Camphylobacter rectus   Eikenella corrodens

Bei bestimmten aggressiven Parodontitis-Formen oder bei therapieresistenten Verlaufsformen sind zusätzliche antibakterielle Maßnahmen zur Verringerung der beteiligten Bakterien sinnvoll. Sollen Antibiotika eingesetzt werden, ist die Kenntnis des Erregerspektrums eine wichtige Voraussetzung für die Auswahl eines geeigneten Wirkstoffes. Dieses Vorgehen wird auch durch die Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) und die Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) empfohlen (Stellungnahme).

Verschiedene Diagnostikverfahren
Zum Nachweis bestimmter Keime sind verschiedene Verfahren möglich, allerdings haben sich für den Routineeinsatz in den letzten Jahren molekularbiologische Nachweisverfahren durchgesetzt. Bei diesen Tests (z.B. meridol® Paro Diagnostik, GenoType® PST®) werden nicht die lebenden Bakterien selbst, sondern deren Nukleinsäuren spezifisch nachgewiesen. Die Probenentnahme erfolgt in der Zahnarztpraxis, die Auswertung übernimmt ein qualifiziertes Labor. Die Testergebnisse stehen in der Regel innerhalb drei Tagen zur Verfügung (Beispiel für eine Auswertung als pdf-Datei). Der mikrobiologische Befund liefert dem Zahnarzt über die an der Infektion beteiligten Bakterien. Es liegt nun in der Hand des Zahnarztes, diese Informationen auf der Grundlage der individuellen Patientensituation in das Behandlungskonzept einzubauen.

Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse

  • Nein, molekularbiologische Untersuchungen sind keine Kassenleistung und müssen vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden.

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