Befund Nr. 1.1:
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist eine metallische Vollkrone in NEM.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Der obere große Backenzahn 16 ist durch Karies stark zerstört. Die Regelversorgung sieht zur weiteren Erhaltung dieses Zahnes eine Krone aus einer Nichtedelmetall-Legierung (NEM-Legierung) vor. Der Patient erhält den Festzuschuss 1.1
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
20a Metallische Vollkrone
19 Provisorium
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
7b Planungsmodelle
98a Individuelle Abformung
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranzsockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung |
0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone/Metall 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM-Legierung und Verbrauchsmaterial Praxis |
Festzuschuss: 117,31 € (0% Bonus); 140,77 € (20% Bonus); 152,50 € (30% Bonus); 234,82 € (doppelter Festzuschuss)
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung für Festzuschuss:
Metallische Vollkrone auf Zahn16 in NEM, keine Verblendung, da außerhalb der Verblendgrenze. Es kommt Befund 1.1 zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.1 | 16 | 1 | 117,31 € | 140,77 € | 152,50 € | 234,82 € |
Befund Nr. 1.2:
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn. Als Befundkürzel wird im Heil- und Kostenplan “ww” (erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten) eingetragen.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist eine metallische Teilkrone in NEM.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
20c Metallische Teilkrone
19 Provisorische Krone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
7b Planungsmodelle
98a Individuelle Abformung
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Basis für Bissregistrierung |
0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 9330 Versandkosten Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis |
Festzuschuss: 131,64 € (0% Bonus); 157,97 € (20% Bonus); 171,13 € (30% Bonus); 263,28 € (doppelter Festzuschuss)
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung für Festzuschuss:
Metallische Teilkrone auf Zahn16 in NEM. Es kommt Befund 1.2 zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.2 | 16 | 1 | 131,64€ | 151,97€ | 171,13€ | 263,28 € |
Befund Nr. 1.3:
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte Kronen).
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die Verblendung einer metallischen Krone (Verblendkrone), das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.4 o. 1.5 zusätzlich gewährt.
Weitere Kombinationen und Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Der kleine Backenzahn 14 ist durch Karies zerstört. Die Regelversorgung sieht deshalb für diesen Zahn eine Krone vor. Da der Zahn in der “Lächelzone”, also im sichtbaren Bereich, liegt, darf diese Krone zur sichtbaren Seite hin zahnfarben verblendet werden. Der Patient erhält also zwei Festzuschüsse, nämlich 1.1 Krone und 1.3 Verblendung.

Die Verblendung der Regelversorgung bedeckt im Seitenzahnbereich nur die der Backe zugewandte Kronenseite. Die Kaufläche und die dem Gaumen bzw. der Zunge zugewandte Kronenseite sind nicht verblendet.
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
20b Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich 20a Metallische Vollkrone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestibuläre Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 9330 Versandkosten |
Festzuschuss: 42,60 € (0% Bonus); 51,12 € (20% Bonus); 55,38 € (30% Bonus); 85,20 € (doppelter Festzuschuss)
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Verblendkrone auf Zahn 13 in NEM. Es kommen die Befunde 1.1 und 1.3 zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.1 | 13 | 1 | 117,31€ | 140,77€ | 152,50€ | 234,62 € |
1.3 | 13 | 1 | 42,60€ | 51,12€ | 55,38€ | 85,20 € |
Summe | 159,91€ | 191,89€ | 207,88€ | 319,82€ |
Befund Nr. 1.4:
Endodontisch behandelter Zahn mit erforderlichen konfektionierten metallischen Stiftaufbau mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die metallische Krone, das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.2 o. 1.3 zusätzlich gewährt. Weitere Kombinationen und Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Ist ein Zahn so stark zerstört, dass eine Befestigung der Krone nicht möglich ist, kann im Wurzelkanal des Zahnes ein konfektionierter metallischer Stift eingepasst werden. An diesem Stift wird im Mund des Patienten ein Kunststoffaufbau angebracht, der dann die Krone stabilisiert.
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
18a Konfektionierter Stiftaufbau
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
Material:Stift |
Festzuschuss: 25,37 € (0% Bonus); 30,44 € (20% Bonus); 32,98 € (30% Bonus); 50,74 € (doppelter Festzuschuss).
Anmerkung: Adhäsiv befestigte Stifte und nicht-metallische Stiftsysteme gelten als gleichartige Versorgung und werden nach den Bedingungen der privaten GOZ abgerechnet.
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Am Zahn 13 konfektionierter Stift mit Verblendkrone in NEM. Es kommen die Befunde 1.1, 1.3 und 1.4 zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.1 | 13 | 1 | 117,31€ | 140,77€ | 152,50€ | 234,62 € |
1.3 | 13 | 1 | 42,60€ | 51,12€ | 55,38€ | 85,20 € |
1.4 | 13 | 1 | 25,37€ | 30,44€ | 32,98€ | 50,74€ |
Summe | 185,28€ | 222,33€ | 240,86€ | 370,56€ |
Befund Nr. 1.5:
Endodontisch behandelter Zahn mit eforderlichen gegossenen metallischen Stiftaufbau (“gegossener Stiftaufbau”) mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die metallische Krone, das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.2 o. 1.3 zusätzlich gewährt. Weitere Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Ist ein Zahn so stark zerstört, dass eine Befestigung der Krone nicht möglich ist, kann im Wurzelkanal des Zahnes ein aus Metall gegossener Stiftaufbau eingepasst werden. Auf diesem Stiftaufbau wird dann die Krone befestigt.
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
18b Gegossener Stiftaufbau, zweizeitig
21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
0010 Modell 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1033 Stiftaufbau einarbeiten 1040 Modellation gießen 1050 Stiftaufbau 9330 Versandkosten Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis |
Festzuschuss: 77,29 € (0% Bonus); 92,75 € (20% Bonus); 100,48 € (30% Bonus); 154,58 € (doppelter Festzuschuss).
Anmerkung: Aufgrund des erhöhten Arbeits- und Zeitaufwandes (zwei Behandlunstermine, provisorische Versorgung des Zahns), aber auch aufgrund höherer Laborkosten werden gegossene Stiftaufbauten heute immer weniger angefertigt, zumal der Aufwand sich nicht durch bessere Behandlungsergebnisse rechtfertigen lässt.
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Am Zahn 13 gegossener Stiftaufbau mit Verblendkrone in NEM. Es kommen die Befunde 1.1, 1.3 und 1.5 zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.1 | 13 | 1 | 117,31€ | 140,77€ | 152,50€ | 234,62 € |
1.3 | 13 | 1 | 42,60€ | 51,12€ | 55,38€ | 85,20 € |
1.5 | 13 | 1 | 77,29€ | 92,75€ | 100,48€ | 154,58€ |
Summe | 237,20€ | 284,64€ | 308,36€ | 474,40€ |
SIE ERREICHEN UNS
Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
unter der Telefonnummer 06221 – 522 1811. Unter der dieser Telefonnummer können
Sie auch einen individuellen Beratungstermin in der Beratungsstelle vereinbaren.