Befund Nr. 1.1:

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist eine metallische Vollkrone in NEM.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Der obere große Backenzahn 16 ist durch Karies stark zerstört. Die Regelversorgung sieht zur weiteren Erhaltung dieses Zahnes eine Krone aus einer Nichtedelmetall-Legierung (NEM-Legierung) vor. Der Patient erhält den Festzuschuss 1.1  

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

20a Metallische Vollkrone
19 Provisorium
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
7b Planungsmodelle
98a Individuelle Abformung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0055 Fräsmodell
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranzsockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone/Metall
1031 Vorbereiten Krone
1032 Krone einarbeiten
1360 Gefrästes Lager
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung und Verbrauchsmaterial Praxis

Festzuschuss: 117,31 € (0% Bonus); 140,77 € (20% Bonus); 152,50 € (30% Bonus); 234,82 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung für Festzuschuss:
Metallische Vollkrone auf Zahn16 in NEM, keine Verblendung, da außerhalb der Verblendgrenze. Es kommt Befund 1.1 zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 16 1 117,31 € 140,77 € 152,50 € 234,82 €

Befund Nr. 1.2:

Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn. Als Befundkürzel wird im Heil- und Kostenplan “ww” (erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten) eingetragen.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist eine metallische Teilkrone in NEM.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

20c Metallische Teilkrone
19 Provisorische Krone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
7b Planungsmodelle
98a Individuelle Abformung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0055 Fräsmodell
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Basis für Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1032 Krone einarbeiten
1360 Gefrästes Lager
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis

Festzuschuss: 131,64 € (0% Bonus); 157,97 € (20% Bonus); 171,13 € (30% Bonus); 263,28 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung für Festzuschuss:
Metallische Teilkrone auf Zahn16 in NEM. Es kommt Befund 1.2 zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.2 16 1 131,64€ 151,97€ 171,13€ 263,28 €

Befund Nr. 1.3:

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte Kronen).
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die Verblendung einer metallischen Krone (Verblendkrone), das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.4 o. 1.5 zusätzlich gewährt.
Weitere Kombinationen und Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Der kleine Backenzahn 14 ist durch Karies zerstört. Die Regelversorgung sieht deshalb für diesen Zahn eine Krone vor. Da der Zahn in der “Lächelzone”, also im sichtbaren Bereich, liegt, darf diese Krone zur sichtbaren Seite hin zahnfarben verblendet werden. Der Patient erhält also zwei Festzuschüsse, nämlich 1.1 Krone und 1.3 Verblendung.

Die Verblendung der Regelversorgung bedeckt im Seitenzahnbereich nur die der Backe zugewandte Kronenseite. Die Kaufläche und die dem Gaumen bzw. der Zunge zugewandte Kronenseite sind nicht verblendet.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

20b Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich 20a Metallische Vollkrone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1620 Vestibuläre Verblendung Keramik
1630 Zahnfleisch Keramik
1640 Vestibuläre Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
9330 Versandkosten

Festzuschuss: 42,60 € (0% Bonus); 51,12 € (20% Bonus); 55,38 € (30% Bonus); 85,20 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Verblendkrone auf Zahn 13 in NEM. Es kommen die Befunde 1.1 und 1.3 zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 13 1 117,31€ 140,77€ 152,50€ 234,62 €
1.3 13 1 42,60€ 51,12€ 55,38€ 85,20 €
Summe 159,91€ 191,89€ 207,88€ 319,82€

Befund Nr. 1.4:

Endodontisch behandelter Zahn mit erforderlichen konfektionierten metallischen Stiftaufbau mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die metallische Krone, das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.2 o. 1.3 zusätzlich gewährt. Weitere Kombinationen und Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Ist ein Zahn so stark zerstört, dass eine Befestigung der Krone nicht möglich ist, kann im Wurzelkanal des Zahnes ein konfektionierter metallischer Stift eingepasst werden. An diesem Stift wird im Mund des Patienten ein Kunststoffaufbau angebracht, der dann die Krone stabilisiert.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

18a Konfektionierter Stiftaufbau

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

Material:Stift

Festzuschuss: 25,37 € (0% Bonus); 30,44 € (20% Bonus); 32,98 € (30% Bonus); 50,74 € (doppelter Festzuschuss).

Anmerkung: Adhäsiv befestigte Stifte und nicht-metallische Stiftsysteme gelten als gleichartige Versorgung und werden nach den Bedingungen der privaten GOZ abgerechnet.

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Am Zahn 13 konfektionierter Stift mit Verblendkrone in NEM. Es kommen die Befunde 1.1, 1.3 und 1.4 zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 13 1 117,31€ 140,77€ 152,50€ 234,62 €
1.3 13 1 42,60€ 51,12€ 55,38€ 85,20 €
1.4 13 1 25,37€ 30,44€ 32,98€ 50,74€
Summe 185,28€ 222,33€ 240,86€ 370,56€

Befund Nr. 1.5:

Endodontisch behandelter Zahn mit eforderlichen gegossenen metallischen Stiftaufbau (“gegossener Stiftaufbau”) mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn.
Die Regelversorgung zu diesem Befund ist die metallische Krone, das heißt, dieser Befund gilt als zusätzlicher Festzuschuss im Sinne einer “Kombinierbarkeit der Befunde” und wird in der Regel bei einem Befund nach 1.1, 1.2 o. 1.3 zusätzlich gewährt. Weitere Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Ist ein Zahn so stark zerstört, dass eine Befestigung der Krone nicht möglich ist, kann im Wurzelkanal des Zahnes ein aus Metall gegossener Stiftaufbau eingepasst werden. Auf diesem Stiftaufbau wird dann die Krone befestigt.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

18b Gegossener Stiftaufbau, zweizeitig
21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
1033 Stiftaufbau einarbeiten
1040 Modellation gießen
1050 Stiftaufbau
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis

Festzuschuss: 77,29 € (0% Bonus); 92,75 € (20% Bonus); 100,48 € (30% Bonus); 154,58 € (doppelter Festzuschuss).

Anmerkung: Aufgrund des erhöhten Arbeits- und Zeitaufwandes (zwei Behandlunstermine, provisorische Versorgung des Zahns), aber auch aufgrund höherer Laborkosten werden gegossene Stiftaufbauten heute immer weniger angefertigt, zumal der Aufwand sich nicht durch bessere Behandlungsergebnisse rechtfertigen lässt.

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Am Zahn 13 gegossener Stiftaufbau mit Verblendkrone in NEM. Es kommen die Befunde 1.1, 1.3 und 1.5 zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 13 1 117,31€ 140,77€ 152,50€ 234,62 €
1.3 13 1 42,60€ 51,12€ 55,38€ 85,20 €
1.5 13 1 77,29€ 92,75€ 100,48€ 154,58€
Summe 237,20€ 284,64€ 308,36€ 474,40€

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Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

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