Befundklasse 2: Brücken

Zahnbegrenzte Lücken mit höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I). Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.
Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar

Fehlen mehr als vier Zähne je Kiefer, besteht Anspruch auf den dem Befund Nr. 3 zugeordneten Festzuschuss. Bei der Feststellung der Befunde wird im Mund bereits vorhandener Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten den natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z. B. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann.

Die Einbeziehung eines Weisheitszahnes als Brückenanker ist besonders kritisch zu prüfen.

Fehlen mehr als vier Zähne je Kiefer, besteht Anspruch auf dem Befund 3 zugeordneten Festzuschuss.

Befund Nr. 2.1:

Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke.
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Der große Backenzahn 46 im Unterkiefer fehlt. Die Regelversorgung sieht eine unverblendete Brücke zum Ersatz des fehlenden Zahnes vor.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen
93 Adhäsivbrücke

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1023 Flügel für Adhäsivbrücke
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial

Festzuschuss: 278,14 € (0% Bonus); 333,77 € (20% Bonus); 361,58 € (30% Bonus); 556,28 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung 1:
Fehlender Zahn 46, Brücke von Zahn 45 auf Zahn 47.

Der Zahn 46 fehlt.

Befund 2.1: Regelversorgung ist eine unverblendete Brücke.

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.1 46 1 278,14 € 333,77 € 361,58 € 556,28 €

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung 2:
Fehlender Zahn 44, Brücke von Zahn 43 auf Zahn 45. Zahn 43 ist stark durch Karies zerstört, daher wird ein kongfektionierter Stift benötigt. Ankerkrone 43 und Brückenzwischenglied 44 liegen innerhalb der Verblendgrenzen im Unterkiefer. Daher werden 43 und 44 verblendet.

Der Zahn 44 fehlt. Zahn 43 ist stark durch Karies zerstört, daher wird ein kongfektionierter Stift benötigt.

Befund 2.1: Regelversorgung ist eine Brücke. Der Zahn 43 und das Brückenglied 44 sind verblendet.

Es kommen die Befunde 2.1 (Lücke 1 Zahn), 1.4 (konfektionierter Stift), 2.7 (Verblendung) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.1 44 1 278,14 € 333,77 € 361,58 € 556,28 €
1.4 43 1 25,37 € 30,44 € 32,98 € 50,74 €
2.7 43, 44 2 83,04 € 99,64 € 107,96 € 166,08 €
Summe: 386,55 € 463,85 € 502,52 € 773,10 €

Befund Nr. 2.2:

Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke.
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Zähne 45 und 46 im Unterkiefer fehlen. Die Regelversorgung sieht eine Brücke zum Ersatz der zwei fehlenden Zähne vor. Da die Brückenpfeilerkrone 44 in der “Lächelzone” liegt, wird sie auf der Backenseite verblendet. Die Brückenglieder 45 und 46 sind unverblendet, ebenso die Brückenpfeilerkrone 47.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial

Festzuschuss: 318,01 € (0% Bonus); 381,61 € (20% Bonus); 413,41 € (30% Bonus); 636,02 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 45 und 46, Brücke von Zahn 44 auf Zahn 47. Der Zahn 47 ist stärk gekippt (disparallele Pfeilerzähne).

Die Zähne 45 und 46 fehlen. Der Zahn 47 ist gekippt.

Befund 2.2: Regelversorgung ist eine Brücke. Der Brückenpfeiler 44 ist verblendet.

Es kommen die Befunde 2.2 (Lücke 2 Zähne) und 2.6 (Disparallele Pfeilerzähne) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.2 45-46 1 318,01 € 381,61 € 413,41 € 636,02 €
2.6 47 1 118,92 € 142,70 € 154,60 € 237,84 €
Summe 436,93 € 524,31 € 568,01 € 873,86 €

Befund Nr. 2.3:

Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Zähne 44, 45 und 46 im Unterkiefer fehlen. Die Regelversorgung sieht eine Brücke zum Ersatz der drei fehlenden Zähne vor. Da die Brückenpfeilerkrone 43 und das Brückenglied 44 in der “Lächelzone” liegen, werden sie auf der Backenseite verblendet. Die Brückenglieder 45 und 46 sind unverblendet, ebenso die Brückenpfeilerkrone 47.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial

Festzuschuss: 358,51 € (0% Bonus); 430,21 € (20% Bonus); 466,06 € (30% Bonus); 717,02 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 12, 13 und 14, Brücke von Zahn 11 auf Zahn 15 und Zahn 16. Die Pfeilerkronen 11 und 15 sowie die Brückenzwischenglieder 12, 13, 14 liegen innerhalb der Verblendgrenzen für den Oberkiefer.

Die Zähne 12, 13, 14 fehlen.

Befund 2.3: Brücke zum Schluss der zahnbegrenzten
Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen.
Die Kronen und Brückenglieder 13, 14, 15 sind verblendet.
Die Krone 16 wurde aus Gründen der Festigkeit in die Brücke
aufgenommen (“Pfeilervermehrung”).

Es kommen die Befunde 2.3 (Lücke 3 Zähne), 2.7 (Verblendung) und 1.1 (Krone) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 16 1 117,31 € 140,77 € 152,50 € 234,62 €
2.3 14-12 1 358,51 € 430,21 € 466,06 € 717,02 €
2.7 15-11 5 207,60 € 249,10 € 269,90 € 415,20 €
Summe 683,42 € 820,08 € 888,64 € 1366,84 €

Befund Nr. 2.4:

Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Zähne 12, 11, 21 und 22 im Oberkiefer fehlen. Die Regelversorgung sieht eine Brücke zum Ersatz der vier fehlenden Frontzähne vor. Da alle Zähne in der “Lächelzone” (Oberkiefer: 15-25, Unterkiefer: 34-44)  liegen, werden sie auf der Backenseite und auf der Schneidekante verblendet. 

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial

Festzuschuss: 394,37 € (0% Bonus); 473,24 € (20% Bonus); 512,68 € (30% Bonus); 788,74 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 32, 31, 41, 42. Brücke von Zahn 34, 33 auf Zahn 43,44. Die Pfeilerkronen 34, 33, 43 und 44 sowie die Brückenzwischenglieder 32, 31, 41, 42 liegen innerhalb der Verblendgrenzen für den Unterkiefer.

Die Zähne 32, 31, 41, 42 fehlen.

Befund 2.4: Brücke zum Schluss der Frontzahnlücke mit
vier nebeneinander fehlenden Zähnen. Die Zähne 34 und
44 wurden aus Gründen der Stabilität in die Brücke einbezogen.
Alle Kronen und Brückenglieder sind verblendet.

Es kommen die Befunde 2.4 (Frontzahnlücke 4 Zähne), 2.7 (Verblendung Brücke), 1.1 (Krone) und 1.3 (Verblendung Krone) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 34, 44 2 234,62 € 281,54 € 305,00 € 469,24 €
1.3 34, 44 2 85,20 € 102,24 € 110,76 € 170,40 €
2.4 32-42 1 394,37 € 473,24 € 512,68 € 788,74 €
2.7 33-43 6 290,64 € 298,92 € 323,88 € 498,24 €
Summe: 1004,83 € 1155,94 € 1252,32 € 1926,62 €

Befund Nr. 2.5:

An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn (mehrspannige Brücke, wenn noch ein Befund nach 2.1 – 2.4 hinzukommt).
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Zähne 44 und 46 im Unterkiefer fehlen. Die Regelversorgung sieht eine Brücke zum Ersatz der fehlenden Zähne vor. Die in der “Lächelzone” (Oberkiefer: 15-25, Unterkiefer: 34-44)  liegenden Zähne 43 und 44 werden auf der Backenseite und auf der SChneidekante (43) verblendet. 

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial

Festzuschuss: 155,33 € (0% Bonus); 186,40 € (20% Bonus); 201,93 € (30% Bonus); 310,66 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 44, 46. Brücke von Zahn 43 auf Zahn 45 und Zahn 47. Die Pfeilerkrone 43 und das Brückenzwischenglied 44 liegen innerhalb der Verblendgrenze für den Unterkiefer.

Die Zähne 44 und 46 fehlen.

Befund 2.5: Mehrspannige Brücke zur Versorgung
der Zahnlücken. Dier Brückenpfeiler 43 und das
Brückenglied 44 sind verblendet.

Es kommen die Befunde 2.4 (Frontzahnlücke 4 Zähne), 2.7 (Verblendung Brücke), 1.1 (Krone) und 1.3 (Verblendung Krone) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.1 46 1 278,14 € 333,77 € 361,58 € 556,28 €
2.5 44 1 155,33 € 186,40 € 201,93 € 310,66 €
2.7 43, 44 2 83,04 € 99,64 € 107,96 € 166,08 €
Summe: 516,51 € 619,81 € 671,47 € 1033,02 €

Befund Nr. 2.6:

Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b Planungsmodelle
19 Provisorische Brücke, Brückenanker
91e Geschiebe bei geteilten Brücken
95d Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0055 Fräsmodell
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0211 Individueller Löffel
1331 Individuelles Geschiebe
1341 Konfektions-Geschiebe
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis, konfektioniertes Geschiebe

Festzuschuss: 118,92 € (0% Bonus); 142,70 € (20% Bonus); 154,60 € (30% Bonus); 237,84 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 45 und 46, Brücke von Zahn 44 auf Zahn 47. Der Zahn 47 ist stärk gekippt (disparallele Pfeilerzähne). Es kommen die Befunde 2.2 (Lücke 2 Zähne), 2.6 (Disparallele Pfeilerzähne) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.2 45-46 1 318,01 € 381,61 € 413,41 € 636,02 €
2.6 47 1 118,92 € 142,70 € 154,60 € 237,84 €
Summe: 436,93 € 524,31 € 568,01 € 873,86 €

Befund Nr. 2.7:

Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Bei der Versorgung mit Kronen und Brücken gelten so genannte Verblendgrenzen (“Lächelzone”). Nur für Zähne, die innerhalb dieser Grenzen liegen, werden Festzuschüsse für Verblendungen bezahlt. Im Oberkiefer liegen die Frontzähne und die kleinen Backenzähne, im Unterkiefer die Frontzähne und die ersten kleinen Backenzähne innerhalb dieser Grenzen. Nach dem Zahnschema sind dies die Zähne 15 bis 25 im Oberkiefer, bzw. die Zähne 34 bis 44 im Unterkiefer. Im Bereich der Frontzähne (Zähne 1, 2, 3) umfasst die Verblendung auch die Schneidekanten. Voll verblendete Zahnkronen, bei denen auch die Kauflächen und Innenseiten der Krone verblendet sind, gehören auch innerhalb der Verblendgrenzen nicht zur Regelversorgung, sondern gelten generell als gleichartiger selbst zu zahlender Zahnersatz.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

91b Brückenanker (Vestibulär verblendete Verblendkrone) abzüglich: 91a Brückenanker
(Metallische Vollkrone)
95d Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

1024 Krone für vestibuläre Verblendung
abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1620 Vestibuläre Verblendung Keramik
1630 Zahnfleisch Keramik
1640 Vestibuläre Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
9330 Versandkosten

Festzuschuss: 41,52 € (0% Bonus); 49,82 € (20% Bonus); 53,98 € (30% Bonus); 83,04 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlender Zahn 14, Brücke von Zahn 13 auf Zahn 15. Ankerkronen 13 und 15 sowie das Brückenzwischenglied 14 liegen innerhalb der Verblendgrenzen im Oberkiefer. Daher werden 13, 14 und 15 verblendet. Es kommen die Befunde 2.1 (Lücke 1 Zahn) und 2.7 (Verblendung) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
2.1 14 1 278,14 € 333,77 € 361,58 € 556,28 €
2.6 13-15 3 124,56 € 149,46 € 161,94 € 249,12 €
Summe: 402,70 € 483,23 € 523,52 € 805,40 €

SIE ERREICHEN UNS

Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

unter der Telefonnummer 06221 – 522 1811. Unter der dieser Telefonnummer können
Sie auch einen individuellen Beratungstermin in der Beratungsstelle vereinbaren.