Befundklasse 3: herausnehmbarer Zahnersatz
Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen.
Wenn mehr als vier Zähne je Kiefer fehlen, gilt herausnehmbarer Zahnersatz als Regelversorgung. Sind lediglich drei oder weniger Zähne im Kiefer, so wird die Befundklasse 4 angewendet. Wenn sich Versicherter und Zahnarzt trotz Fehlens von mehr als vier Zähnen für einem festsitzenden Zahnersatz entscheiden, ist dieser Zahnersatz als Andersartig einzustufen und die Abrechnung der Prothetik erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Anspruch auf einen Festzuschuss nach den Befunden der Nr. 3 bleibt aber erhalten.
Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Oberkiefer.
Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Unterkiefer.
Nur bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz bei beidseitigen Freiendsituationen in Ausnahmefällen können Festzuschüsse nach den Befunden Nr. 2.1 oder 2.2 neben einem Festzuschuss nach Nr. 3.1 angesetzt werden. Mit anderen Worten: Hier kann die Frontzahnlücke durch eine Brücke geschlossen werden. Der Ersatz der Seitenzähne erfolgt mit einem herausnehmbaren Zahnersatz. In allen anderen Fällen, in denen mehr als vier Zähne fehlen ist nur der Befund nach Nr 3 maßgeblich.
Eine weitere Ausnahme besteht bei der Versorgung mit Teleskopkronen (Befund 3.2), allerdings nur, wenn sich die Teleskopkronen auf den Eckzähnen befinden. In diesem Fall hat der Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss nach Befund 3.2. Werden die Teleskopkronen an anderen Zähnen vorgesehen, entfällt der Festzuschuss nach 3.2 und die Versorgung muss als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
Befund Nr. 3.1:
Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer.
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nr. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).
Im Unterkiefer fehlen die Zähne 35, 36, 37, 45, 46, 47, 48
Ersatz der fehlenden Zähne durch eine herausnehmbare Teilprothese. Die Befestigung am Restgebiss erfolgt mit Klammern.
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
7b Planungsmodelle
96a Partielle Prothese
96b Partielle Prothese
96c Partielle Prothese
98a Individuelle Abformung
98b Funktionsabdruck OK
98c Funktionsabdruck UK
98g Metallbasis
98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung
98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 1370 Schubverteilungsarm 1550 Konditionierung 1600 Vest. Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1640 Vest. Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 2010 Metallbasis 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer 2024 Bonyhardklammer 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel 2027 Auflage 2028 Umgebungsbügel 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer 2036 Doppelbogenklammer 2041 Zweiarmige Klammer / Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 2043 Ringklammer/Auflage |
2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwill-Klammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 3010 ufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung Metall je Zahn 3410 Übertragung je Zahn 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3801 Einarmige Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer 3811 zweiarmige Klammer/Auflage 3812 Bonyhardklammer/Auflage 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer 3821 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn, zahnfarben hergestellt 3840 Zahn, zahnfarben hinterlegen 9330 Versandkosten Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis |
Festzuschuss: 279,41 € (0% Bonus); 335,29 € (20% Bonus); 363,23 € (30% Bonus); 558,82 € (doppelter Festzuschuss)
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 35, 36, 44, 45, 46, 47. Zahn 43 durch Karies stark zerstört.Versorgung mittels klammerverankerter Modellgussprothese und Verblendkrone 43.
Die Zähne 35, 36, 44, 45, 46, 47 fehlen.
Der Zahn 43 ist durch Karies stark zerstört.
Zahnersatzversorgung mittels klammerverankerter
Modellgussprothese und Verblendkrone auf dem Zahn 43.
Es kommen die Befunde 3.1 (herausnehmbarer Zahnersatz), 1.1 (metallische Vollkrone NEM) und 1.3 (Verblendung) zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
1.1 | 43 | 1 | 117,31€ | 140,77€ | 152,50€ | 234,62 € |
1.3 | 43 | 1 | 42,60€ | 51,12€ | 55,38€ | 85,20 € |
3.1 | UK | 1 | 279,41€ | 335,29€ | 363,23€ | 558,82 € |
Summe | 439,32€ | 527,18€ | 571,11€ | 878,64€ |
Befund Nr. 3.2
3.2a: beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe,
Im Unterkiefer beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe.
Die Eckzähne 33 und 43 werden mit Innen-Teleskopkronen (Primärteleskopen) versorgt.
Regelversorgung 3.2a: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen.
3.2b: einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral (auf der im gleichen Kiefer gegenüberliegenden Seite) im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,
Einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe.
Als Regelversorgung gilt eine Teilprothese mit Teleskopkronen auf den Eckzähnen.
Regelversorgung 3.2b: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen und Klammer am Backenzahn 37.
3.2c: beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,
mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).
Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe.
Als Regelversorgung gilt eine Teilprothese mit Teleskopkronen auf den Eckzähnen.
Regelversorgung 3.2c: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen und Klammer an den Backenzähnen 37 und 47.
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):
19 Provisorische Krone
91d Teleskopkrone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
98a Individuelle Abformung
Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):
0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0211 Individueller Löffe |
0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 1200 Teleskopkrone 2100 Lösungsknopf 9330 Versandkosten abzüglich 2041 Zweiarmige Klammer / Auf lage Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis |
Festzuschuss: 205,79 € (0% Bonus); 246,95 € (20% Bonus); 267,53 € (30% Bonus); 411,58 € (doppelter Festzuschuss)
Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 34, 35, 36, 37, 44, 45, 46, 47.Versorgung mittels klammerverankerter Modellgussprothese.
Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Unterkiefer. Die Zähne 34, 35, 36, 37, 44, 45, 46 und 47 fehlen.
Die Regelversorgung sieht eine herausnehmbare Prothese mit Verankerung an den Eckzähnen durch Teleskopkronen vor. An den Backenzähnen erfolgt die Verankerung durch Klammern.
Es kommen die Befunde 3.1 (herausnehmbarer Zahnersatz), 3.2 (dentale Verankerung mittels Teleskopkrone) und 4.7 (Verblendung einer Teleskopkrone) zur Anwendung:
Bef.Nr. | Zahn/Gebiet | Anz. | 0% Bonus | 20% Bonus | 30% Bonus | doppelter FZ |
3.1 | UK | 1 | 279,41 € | 335,29 € | 363,23 € | 558,82 € |
3.2 | 33, 43 | 2 | 411,58 € | 493,90 € | 535,06 € | 823,16 € |
4.7 | 33, 43 | 2 | 54,14 € | 64,96 € | 70,38 € | 108,28 € |
Summe: | 745,13 € | 894,15 € | 968,67 € | 1490,26 € |
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