Befundklasse 3: herausnehmbarer Zahnersatz

Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen.
Wenn mehr als vier Zähne je Kiefer fehlen, gilt herausnehmbarer Zahnersatz als Regelversorgung. Sind lediglich drei oder weniger Zähne im Kiefer, so wird die Befundklasse 4 angewendet. Wenn sich Versicherter und Zahnarzt trotz Fehlens von mehr als vier Zähnen für einem festsitzenden Zahnersatz entscheiden, ist dieser Zahnersatz als Andersartig einzustufen und die Abrechnung der Prothetik erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Anspruch auf einen Festzuschuss nach den Befunden der Nr. 3 bleibt aber erhalten.

Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Oberkiefer.

Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Unterkiefer.

Nur bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz bei beidseitigen Freiendsituationen in Ausnahmefällen können Festzuschüsse nach den Befunden Nr. 2.1 oder 2.2 neben einem Festzuschuss nach Nr. 3.1 angesetzt werden. Mit anderen Worten: Hier kann die Frontzahnlücke durch eine Brücke geschlossen werden. Der Ersatz der Seitenzähne erfolgt mit einem herausnehmbaren Zahnersatz. In allen anderen Fällen, in denen mehr als vier Zähne fehlen ist nur der Befund nach Nr 3 maßgeblich.

Eine weitere Ausnahme besteht bei der Versorgung mit Teleskopkronen (Befund 3.2), allerdings nur, wenn sich die Teleskopkronen auf den Eckzähnen befinden. In diesem Fall hat der Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss nach Befund 3.2. Werden die Teleskopkronen an anderen Zähnen vorgesehen, entfällt der Festzuschuss nach 3.2 und die Versorgung muss als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.

Befund Nr. 3.1:


Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer.
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nr. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Im Unterkiefer fehlen die Zähne 35, 36, 37, 45, 46, 47, 48

Ersatz der fehlenden Zähne durch eine herausnehmbare Teilprothese. Die Befestigung am Restgebiss erfolgt mit Klammern.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

7b       Planungsmodelle
96a     Partielle Prothese
96b     Partielle Prothese
96c     Partielle Prothese
98a     Individuelle Abformung
98b     Funktionsabdruck OK
98c     Funktionsabdruck UK
98g     Metallbasis
98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung
98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
89       Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0010 Modell
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0212 Funktionslöffel
0213 Basis für Bissregistrierung
0220 Bisswall
1370 Schubverteilungsarm
1550 Konditionierung
1600 Vest. Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1640 Vest. Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
2010 Metallbasis
2021 Einarmige Klammer
2022 Inlayklammer
2023 Fortlaufende Klammer
2024 Bonyhardklammer
2025 Kralle
2026 Ney-Stiel
2027 Auflage
2028 Umgebungsbügel
2031 Zweiarmige Klammer
2032 Approximalklammer
2033 Ringklammer
2034 Rücklaufklammer
2035 Bonyhardklammer
2036 Doppelbogenklammer
2041 Zweiarmige Klammer / Auflage
2042 Approximalklammer/Auflage
2043 Ringklammer/Auflage
2044 Rücklaufklammer/Auflage
2045 Bonyhardklammer/Auflage
2046 Überwurfklammer/Auflage
2050 Bonwill-Klammer
2081 Rückenschutzplatte
2082 Metallzahn
2083 Metallkaufläche
2110 Abschlussrand
3010 ufstellung Grundeinheit
3020 Aufstellung Wachs je Zahn
3030 Aufstellung Metall je Zahn
3410 Übertragung je Zahn
3610 Fertigstellung Grundeinheit
3620 Fertigstellen der Zähne
3801 Einarmige Klammer
3802 Inlayklammer
3803 Interdental-Knopfklammer
3804 Approximalklammer
3805 Auflage
3806 Bonyhardklammer
3811 zweiarmige Klammer/Auflage
3812 Bonyhardklammer/Auflage
3813 Überwurfklammer
3814 Doppelbogenklammer
3821 Weichkunststoff
3822 Sonderkunststoff
3830 Zahn, zahnfarben hergestellt
3840 Zahn, zahnfarben hinterlegen
9330 Versandkosten
Material:  Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

Festzuschuss: 279,41 € (0% Bonus); 335,29 € (20% Bonus); 363,23 € (30% Bonus); 558,82 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 35, 36, 44, 45, 46, 47. Zahn 43 durch Karies stark zerstört.Versorgung mittels klammerverankerter Modellgussprothese und Verblendkrone 43.

Die Zähne 35, 36, 44, 45, 46, 47 fehlen.
Der Zahn 43 ist  durch Karies stark zerstört.

Zahnersatzversorgung mittels klammerverankerter
Modellgussprothese und Verblendkrone auf dem Zahn 43.

Es kommen die Befunde 3.1 (herausnehmbarer Zahnersatz), 1.1 (metallische Vollkrone NEM) und 1.3 (Verblendung) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
1.1 43 1 117,31€ 140,77€ 152,50€ 234,62 €
1.3 43 1 42,60€ 51,12€ 55,38€ 85,20 €
3.1 UK 1 279,41€ 335,29€ 363,23€ 558,82 €
Summe 439,32€ 527,18€ 571,11€ 878,64€

Befund Nr. 3.2

3.2a: beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe,

Im Unterkiefer beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe.

Die Eckzähne 33 und 43 werden mit Innen-Teleskopkronen (Primärteleskopen) versorgt.

Regelversorgung 3.2a: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen.

3.2b: einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral (auf der im gleichen Kiefer gegenüberliegenden Seite) im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,

Einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe.

Als Regelversorgung gilt eine Teilprothese mit Teleskopkronen auf den Eckzähnen.

Regelversorgung 3.2b: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen und Klammer am Backenzahn 37.

3.2c: beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn
Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei).

Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe.

Als Regelversorgung gilt eine Teilprothese mit Teleskopkronen auf den Eckzähnen.

Regelversorgung 3.2c: Teilprothese mit Metallbasis und Teleskopkronen auf den Eckzähnen und Klammer an den Backenzähnen 37 und 47.

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahnärztliche Leistungen (BEMA):

19   Provisorische Krone
91d Teleskopkrone
24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
98a Individuelle Abformung

Die Regelversorgung beinhaltet folgende zahntechnische Leistungen (BEL II):

0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0055 Fräsmodell
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0211 Individueller Löffe
0213 Basis für Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
1200 Teleskopkrone
2100 Lösungsknopf
9330 Versandkosten
abzüglich 2041 Zweiarmige Klammer / Auf lage
Material: NEM-Legierung, Verbrauchsmaterial Praxis

Festzuschuss: 205,79 € (0% Bonus); 246,95 € (20% Bonus); 267,53 € (30% Bonus); 411,58 € (doppelter Festzuschuss)

Berechnungsbeispiel für Regelversorgung:
Fehlende Zähne 34, 35, 36, 37, 44, 45, 46, 47.Versorgung mittels klammerverankerter Modellgussprothese.

Beispiel für eine Versorgung mittels herausnehmbarer Prothese im Unterkiefer. Die Zähne 34, 35, 36, 37, 44, 45, 46 und 47 fehlen.

Die Regelversorgung sieht eine herausnehmbare Prothese mit Verankerung an den Eckzähnen durch Teleskopkronen vor. An den Backenzähnen erfolgt die Verankerung durch Klammern.

Es kommen die Befunde 3.1 (herausnehmbarer Zahnersatz), 3.2 (dentale Verankerung mittels Teleskopkrone) und 4.7 (Verblendung einer Teleskopkrone) zur Anwendung:

Bef.Nr. Zahn/Gebiet Anz. 0% Bonus 20% Bonus 30% Bonus doppelter FZ
3.1 UK 1 279,41 € 335,29 € 363,23 € 558,82 €
3.2 33, 43 2 411,58 € 493,90 € 535,06 € 823,16 €
4.7 33, 43 2 54,14 € 64,96 € 70,38 € 108,28 €
Summe: 745,13 € 894,15 € 968,67 € 1490,26 €

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