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§ 28 SGB V

2021-04-23T09:41:42+02:00

(1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. (2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine [...]

§ 28 SGB V2021-04-23T09:41:42+02:00

Implantat: Ausnahmeindikation

2021-07-26T09:00:28+02:00

Ausnahmeindikation Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Versorgung mittels Implantaten. Allerdings hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in Richtlinien seltenen Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle festgelegt, dass ein Anspruch auf implantologische Leistungen einschließlich der Epithesen und/oder der Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V als Sachleistung besteht. In diesen Fällen werden sowohl das Implantat als auch der Zahnersatz (Suprakonstruktion) im Rahmen der Sachleistungen von der Krankenkasse übernommen: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 6 SGB V in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung [...]

Implantat: Ausnahmeindikation2021-07-26T09:00:28+02:00

Implantate

2021-07-26T09:47:35+02:00

Allgemein Für den frühzeitigen Verlust von Zähnen gibt es viele Ursachen. Ebenso vielfältig sind auch die Folgen! Eine davon ist die schmerzhafte Erfahrung, die bisherige Lebensqualität zu verlieren. Dazu gehören Ihr unbeschwertes Sprechen, alles essen zu können, Ihre Ausstrahlung und Ihr Wohlbefinden. Normalerweise wird die entstandene Zahnlücke durch festsitzenden Zahnersatz, eine Brücke, oder durch herausnehmbaren Zahnersatz, eine Teilprothese, geschlossen. Bei diesem Zahnersatz wird nur der sichtbare Teil des Zahnes, die Zahnkrone, ersetzt. Ein Ersatz der Zahnwurzel erfolgt nicht. Zur Befestigung einer Brücke müssen außerdem die, vielleicht sogar noch kariesfreien, Nachbarzähne beschliffen werden. Neben diesen konventionellen Versorgungen kann der Lückenschluss [...]

Implantate2021-07-26T09:47:35+02:00

Zahnersatz aus dem Ausland

2021-04-23T09:16:20+02:00

Eine Alternative zur Auslandsbehandlung bietet die Anfertigung des Zahnersatzes im Ausland, beispielsweise in China oder der Türkei. Durch die weitaus geringeren Lohnkosten am Produktionsstandort ist für den Patienten eine Kostenersparnis um bis zu 85 Prozent gegenüber den gängigen deutschen Preisen möglich. Mit anderen Worten: Wer als Patient ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweist und die Regelversorgung beim Zahnersatz wählt, erhält die neuen Zähne ohne Zuzahlung. Daher werben viele Anbieter von ausländischen Prothesen mit „Zahnersatz zum Nulltarif“, wobei meist klein gedruckt ergänzt wird: „Dieses Angebot bezieht sich auf die von den Krankenkassen vorgesehene Regelversorgung und für Patienten mit 30 Prozent Bonus.“ Für [...]

Zahnersatz aus dem Ausland2021-04-23T09:16:20+02:00

Zahnersatz-Behandlung im Ausland

2021-04-23T09:11:21+02:00

Copryright: Shutterstock Reiseziel Zahnersatz – ein Ziel mit Vor- und Nachteilen. Foto: picprofi/mipan - Fotolia.com. Seit der Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz interessieren sich Patienten stärker für den Preis der Zahnersatz- Versorgung. Kein Wunder, denn der Festzuschuss berechnet sich nach der Regelversorgung, also der für jeden Gebissbefund zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und Zahnärzteschaft einvernehmlich ausgemachten Zahnersatz-Versorgung. Wählt der Patient diese Versorgungsart, so beträgt sein Eigenanteil rund 50 Prozent der Gesamtkosten. Mit Bonus eventuell auch weniger. Wünscht er jedoch einen anderen Zahnersatz oder eine weiße Verblendung für eine Krone, die nicht im Verblendbereich der Kassenversorgung liegt, beispielsweise für einen [...]

Zahnersatz-Behandlung im Ausland2021-04-23T09:11:21+02:00

Befundklasse 8

2021-07-23T14:18:47+02:00

Befundklasse 8: Teilleistungen Sofern eine begonnene prothetische Behandlung nicht vollendet werden kann, z. B. bei einer schweren Erkrankung, hat der Versicherte Anspruch auf anteilige Festzuschüsse. Der Festzuschuss beträgt, abhängig vom Behandlungsfortschritt, 50 oder 75 Prozent der Festzuschüsse für die geplante prothetische Versorgung. 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund [...]

Befundklasse 82021-07-23T14:18:47+02:00

Befundklasse 6

2021-07-23T14:05:57+02:00

Befundklasse 6: Erweiterungen und Reparaturen Wenn vorhandener Zahnersatz wiederhergestellt oder erweitert werden muss, dann wird diese Befundklasse angewendet. Der in einigen Befunden angegebenen Zusatz "mit Befundveränderung" bedeutet, dass z. B ein Zahn gezogen werden musste und der vorhandene Zahnersatz um diesen einen Zahn erweitert wird. Die Befunde 6.1 bis 6.7 beziehen sich auf die Wiederherstellung von herausnehmbaren Zahnersatz, die Befunde 6.8 bis 6.10 auf die Wiederherstellung von festsitzendem Zahnersatz (Kronen, Brücken). Befund Nr. 6.0: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung / Kombinationsversorgung ohne Erfordernis der Abformung und ohne Erfordernis zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von [...]

Befundklasse 62021-07-23T14:05:57+02:00

Befundklasse 5

2021-07-23T13:38:39+02:00

Befundklasse 5: zeitlich begrenzte Versorgung Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist. Dabei richtet sich die Höhe der Festzuschüsse nach der Anzahl fehlender Zähne. Befund Nr. 5.1: Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer. Kombinationen und weitere Festzuschüsse sind möglich (siehe Tabelle als pdf-Datei). Befund Nr. 5.1: Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist. (Anmerkung: In diesem [...]

Befundklasse 52021-07-23T13:38:39+02:00

Befundklasse 4

2021-07-23T13:25:02+02:00

Befundklasse 4: Totalprothese / Cover-Denture-Prothese Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder zahnloser Kiefer / je Kiefer Bei einem Restzahnbestand bis zu drei Zähnen besteht als Regelversorgung Anspruch auf eine Totalprothese. Sind noch Zähne vorhanden, so gilt als Regelversorgung eine Cover-Denture-Prothese (Deckprothese) (Befunde 4.1 - 4.4). Zu den Befunden nach 4.1 - 4.4 kann für unterschiedliche Situationen noch Anspruch auf zusätzliche Festzuschläge bestehen. So besteht ein zusätzlicher Anspruch wenn ein Befund für eine dentale Verankerung durch eine Teleskopkrone (Befund 4.6) oder eine Wurzelstiftkappe (Befund 4.8) vorliegt. wenn eine Teleskopkrone im Verblendbereich (Oberkiefer: Zähne 15-25, Unterkiefer: Zähne 34-44) liegt (Befund 4.7). [...]

Befundklasse 42021-07-23T13:25:02+02:00

Befundklasse 3

2021-07-23T12:39:07+02:00

Befundklasse 3: herausnehmbarer Zahnersatz Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen. Wenn mehr als vier Zähne je Kiefer fehlen, gilt herausnehmbarer Zahnersatz als Regelversorgung. Sind lediglich drei oder weniger Zähne im Kiefer, so wird die Befundklasse 4 angewendet. Wenn sich Versicherter und Zahnarzt trotz Fehlens von mehr als vier Zähnen für einem festsitzenden Zahnersatz entscheiden, ist dieser Zahnersatz als Andersartig einzustufen und die Abrechnung der Prothetik erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Anspruch auf einen Festzuschuss nach den Befunden der Nr. 3 bleibt aber erhalten. Beispiel für eine [...]

Befundklasse 32021-07-23T12:39:07+02:00
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