Haftung bei Allergie
s h2021-04-28T15:16:10+02:00Zahnarzthaftung bei bekannter Allergie (OLG Oldenburg) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung die Haftung eines Zahnarztes bestätigt, der trotz nachgewiesener Allergie auf Palladiumchlorid eine palladiumhaltige Metalllegierung verwendete. Der 5. Zivilsenat stellte einen groben Behandlungsfehler des Zahnarztes fest. Die Klägerin hatte den behandelnden Zahnarzt vor der Zahnsanierung durch Übergabe des Allergiepasses über eine Allergie gegen Palladiumchlorid informiert. Dennoch verwendete der Zahnarzt eine Legierung, die Palladium enthielt. Die Verwendung von Zahnersatz mit einem Palladiumanteil von 36,4 % in der Edelmetalllegierung stelle unter diesen Umständen einen groben Behandlungsfehler dar. Gleichwohl konnte das Gericht der auf 45.000,- € Schmerzensgeld klagenden Patientin nur [...]