Zerüttetes Verhältnis
s h2021-04-28T15:07:19+02:00Vier Nachbesserungen waren genug Der in der klagenden vertragszahnärztlichen Gemeinschaftspraxis tätige Dr. B. gliederte im September 2002 einer Patientin, die bei der beigeladenen Krankenkasse versichert war, im Unterkiefer Zahnersatz und Kronen ein, wofür die Krankenkasse insgesamt 2.347,10 € aufwendete. Wegen fortdauernder Beschwerden folgten im Oktober 2002 vier Nachbehandlungen, aber ohne Erfolg. Die Versicherte wandte sich an ihre Krankenkasse, die ein Gutachten und auf Antrag des Dr. B. ein weiteres Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen einholte. Beide Gutachten sahen die Prothetik als unbrauchbar an, sodass eine Neuanfertigung erforderlich sei. Nunmehr erkannte Dr. B. die Mängel an. Die Krankenkasse bewilligte der [...]