Beratung durch Techniker
s h2021-04-28T13:08:14+02:00Keine Zahnersatz-Beratung durch Zahntechniker Das Landgericht Oldenburg hat in einem von der Zahnärztekammer Niedersachsen angestrengten Verfahren wegen wettbewerblicher Unterlassung entschieden, dass die Beratung eines Patienten über alternative Verwendung von Materialien eine unerlaubte Ausübung der Zahnheilkunde darstellt. Zugrunde lag der Fall eines Zahntechnikermeisters, der Patienten über Einsparmöglichkeiten bei der Versorgung mit Zahnersatz beraten hatte. Hierfür legten ihm die Patienten Heil- und Kostenpläne vor, die der Beklagte prüfte. Er entwickelte Alternativen und äusserte sich in dem Zusammenhang auch zum allergenen Potential alternativ vorgeschlagener Materialien ("Gold sei nicht erforderlich, Zirkon-Oxid sei Blödsinn"). Der Zahntechniker bestritt die Klagebefugnis der Zahnärztekammer, weil er selbst [...]