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Ausfallhonorar ist zulässig (AG Berlin-Neukölln)

2021-04-28T13:17:25+02:00

Die Vereinbarung eines Ausfallhonorars für nicht eingehaltene Termine ist zulässig, sofern es sich um eine reine Bestellpraxis handelt. Im konkreten Fall hatte eine Zahnärztin dem Patienten ein Ausfallhonorar für zwei nicht wahrgenommene Termine berechnet, da der Patient ein vorgedrucktes Anmeldeformular unterzeichnet hatte. In diesem Formular wurde darauf hingewiesen, dass Termine pünktlich einzuhalten sind. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, so muss frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher eine Absage erfolgen. Geschieht dies nicht, so wird pro halbe Stunde eine Gebühr von 75,00 DM fällig. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln bestätigt mit seinem Urteil den Anspruch auf ein Ausfallhonorar, da sich der [...]

Ausfallhonorar ist zulässig (AG Berlin-Neukölln)2021-04-28T13:17:25+02:00

Doch Ersatzanspruch bei Terminausfall (AG Heidelberg)

2021-04-28T13:16:03+02:00

Ein Zahnarzt darf für einen vereinbarten, aber vom Patienten nicht eingehaltenen Behandlungstermin von diesem wegen Annahmeverzuges eine Vergütung nach § 615 BGB verlangen. Im konkreten Fall war eine Behandlungsdauer von eineinhalb Stunden angesetzt. Das Gericht erachtete hierfür ein Ausfallhonorar in Höhe von wenigstens Euro 262,06 für für angemessen. Dabei sei die geltend gemachte Entschädigung sowohl als Verdienstausfall als auch nach der Berechnung von entgangenem Gewinn und aufgelaufenen Kosten für eineinhalb Stunden Arbeitszeit gerechtfertigt. AG Heidelberg, Urteil vom 17.02.2003, Az. 20 C 298/01 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam [...]

Doch Ersatzanspruch bei Terminausfall (AG Heidelberg)2021-04-28T13:16:03+02:00

Kein Ersatzanspruch bei Terminausfall (AG Dieburg)

2021-04-28T13:15:29+02:00

Das Amtsgericht Dieburg stellt in seinem Urteil vom 04.02.1998 fest, dass die Festlegung eines Behandlungs- oder Besuchtermins beim Arzt grundsätzlich keine verzugsbegründende Fixierung eines Terminbeginns im Sinne von BGB § 615 darstellt. Daher kann aus einem Terminausfall oder einer Terminverschiebung kein Ersatzanspruch des Arztes hegeleitet werden. Allerdings kann auch der Patient keinen Ausfallersatz für Wartezeiten in der Praxis verlangen kann. AG Dieburg, Urteil vom 04.02.1998, Az. 21 C 831/97 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 14.04.2007, letzten Änderung: 14.04.2007, letzte Überprüfung: 14.04.2007.  [...]

Kein Ersatzanspruch bei Terminausfall (AG Dieburg)2021-04-28T13:15:29+02:00

Behandlung im EU-Ausland

2021-04-28T13:14:49+02:00

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13. Mai 2003 zwei Fälle entschieden, in denen es um die Inanspruchnahme ambulanter und stationärer medizinischer Behandlungsleistungen im EU-Ausland ging (Rechtssache C-385/99). Das Erfordernis der vorherigen Genehmigung der Kostenübernahme bei Inanspruchnahme ambulanter medizinischer Versorgung im EU-Ausland verstößt gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs und kann auch nicht aus anderen Gründen gerechtfertigt werden. Künftig ist damit die Inanspruchnahme einer ambulanten ärztlichen Behandlung im EU-Ausland gegen Kostenerstattung (nach nationalen Kostensätzen) ohne vorherige Genehmigung auch durch GKV-Pflichtversicherte möglich. Im Fall der Inanspruchnahme stationärer Behandlung sieht der EuGH demgegenüber das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen als [...]

Behandlung im EU-Ausland2021-04-28T13:14:49+02:00

Zahnersatz im EU-Ausland

2021-04-28T13:13:34+02:00

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg vom 14. 9. 2004 (AZ L 11 KR 2808/03) setzt die Versorgung mit Zahnersatz im EU-Ausland voraus, dass ein in Deutschland zur Behandlung von Kassenpatienten zugelassener Zahnarzt vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellt und dieser von der Krankenkasse geprüft wird. In seinen Entscheidungsgründen führt das LSG Baden-Württemberg aus, dass bei “Leistungserbringern im europäischen Wirtschaftsraum” auch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen im Bereich der Kostenerstattung 2004 die Kostenerstattung nicht von einer vorherigen Genehmigung der Krankenversicherung abhängig gemacht werden darf. Dies bedeutet, dass der Kostenerstattungsanspruch nicht daran scheitere, dass die [...]

Zahnersatz im EU-Ausland2021-04-28T13:13:34+02:00

Kostenerstattung bei Behandlung im Ausland

2021-04-28T13:13:02+02:00

Mit Urteil vom 12.04.2005 (Az. Rs. C-145/03) hat der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Kostenerstattung von medizinischen Behandlungen im Ausland weiter verfestigt. Im konkreten Fall begab sich eine in Spanien lebende deutsche Staatsbürgerin wegen der Behandlung eines bösartigen Tumors nach Deutschland. Da der behandelnde Arzt meinte, dass der Tumor nur in einer Spezialklinik  in Züricher zu behandeln wäre, wurde eine Verlegung nach Zürich veranlasst. Nach Abschluss der Behandlung reichte die Patientin die Kosten der Behandlung bei ihrer spanischen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse lehnte die Kostenerstattung aab, da sich die Patientin ohne Zustimmung der spanischen Krankenkasse in einen so genannten Drittstaat [...]

Kostenerstattung bei Behandlung im Ausland2021-04-28T13:13:02+02:00

Risiko des Implantatverlustes

2021-04-28T13:12:30+02:00

Aufklärung über Risiko des Implantatverlustes nötig Einer Patientin wurde im Frontzahnbereich in Implantat gesetzt. Trotz ausreichendem Knochenangebots kam es einige Zeit nach der Operation zu einer Wundheilungsstörung. Das Zahnimplantat musste entfernt werden. Der Zahnarzt gab zu, eine Aufklärung über das Risiko eines Implantatverlustes nicht vorgenommen zu haben, da er bei der Patientin, einer Physiotherapeutin, das entsprechende Wissen vorausgesetzt habe. Die Patientin konnte gegenüber dem Gericht plausibel darlegen, dass sie im Fall der Aufklärung über das Risiko eines Implantatverlustes in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre. Vielleicht hätte sie sich dann für eine Brücke als Behandlungsalternative entschieden. Das Gericht sprach der Patientin [...]

Risiko des Implantatverlustes2021-04-28T13:12:30+02:00

Wirtschaftliche Aufklärung

2021-04-28T13:11:30+02:00

Wirtschaftliche Aufklärung (LG Hechingen) Zwar ging es in dem zu entscheidenden Fall haupsächlich um die medizinische Notwendigkeit einer implantatgetragenen Versorgung im Ober- und Unterkiefer im Vergleich zu einem konservativen teleskopgetragenen Zahnersatz. Das Gericht ging aber auch auf die Aufklärungspflichten ein. Die Richter stellten fest, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten es gebiete, dem Patienten Behandlungsalternativen und mögliche finanziellen Folgen darzustellen. Dass hierbei auch die vom Patienten voraussichtlich selbst zu tragenden Kosten eine Rolle spielen müßten, sei leicht verständlich. Zudem sei im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärung der Patienten darauf hinzuweisen, dass eine vorgeschlagene Behandlung möglicherweise vom Versicherer nicht als notwendig anerkannt [...]

Wirtschaftliche Aufklärung2021-04-28T13:11:30+02:00

Rechtzeitige Aufklärung nötig (BGH)

2021-04-28T13:10:44+02:00

Ein Arzt ist verpflichtet, den Patienten bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Operation und der Terminabsprache die Risiken des Eingriffes zu erklären, damit der Patient ausreichend Zeit hat, sich frei zu entscheiden. Versäumt der Arzt die rechtzeitige Aufklärung, ist er bei negativen Folgen des Eingriffs zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung entfällt, wenn der Patient von anderer Seite aufgeklärt wurde und damit informiert war, welche Gefahren mit der Operation verbunden sind. BGH, Urteil vom 25.03.2003, Az. VI ZR 131/02 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 26.05.2007, letzten Änderung: 26.05.2007, [...]

Rechtzeitige Aufklärung nötig (BGH)2021-04-28T13:10:44+02:00

Entbehrlichkeit

2021-04-28T13:09:59+02:00

Entbehrlichkeit der Aufklärung Vor der Durchführung weiterer gleichartiger ärztlicher Behandlungsmaßnahmen muss ein Patient nicht erneut über die mit dem ärztlichen Eingriff verbundenen Risiken aufgeklärt werden, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Aufklärung erfolgte und diese noch fortwirkt. Eine Fortwirkung der zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten Aufklärung kommt selbst dann in Betracht, wenn die Aufklärung bereits über 10 Jahre zurückliegt und der Patient sich in der Zwischenzeit immer wieder gleichartige Eingriffe unterzogen hat und sich so für ihn die Aufklärung über damit verbundene Risiken immer wieder neu ins Bewusstsein gebracht hat. OLG Köln, Urteil vom 21.07.2003, AZ. 5 U [...]

Entbehrlichkeit2021-04-28T13:09:59+02:00
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