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Kein Amalgam bei Migräne (SG Konstanz)

2021-04-28T08:26:37+02:00

Die Klägerin litt unter heftiger Migräne. Mit Hilfe eines Speicheltests wurde eine Quecksilbervergiftung nachgewiesen. Der Nachweis einer Amalgam-Allergie gelang nicht, ein Urintest wurde nicht vorgenommen. Laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz muss die beklagte Krankenkasse trotz dieser "Minimal-Diagnostik" die Kosten einer Alternativ-Therapie übernehmen, da das Gericht Kopfschmerzen (Migräne) zu den lehrbuchmäßigen  Symptomen einer chronischen Quecksilber-Intoxikation zählt. SG Konstanz, Urteil vom 22.04.1994, Az. S 2 Kr 378/92. Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 17.05.2007, letzten Änderung: 17.05.2007, letzte Überprüfung: 17.05.2007. 

Kein Amalgam bei Migräne (SG Konstanz)2021-04-28T08:26:37+02:00

Anspruch auf Amalgam-Alternativen (AG Frankfurt/M.)

2021-04-28T08:26:02+02:00

Patienten haben bei einem Verdacht auf schwerwiegende gesundheitliche Störungen (hier: Tinnitus), ausgelöst von Amalgam-Zahnfüllungen, einen Anspruch auf Füllungen aus anderem Material. Die Kosten hierfür hat die Krankenversicherung zu tragen. Dieser Rechtsanspruch gilt nach auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen, sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Die Krankenversicherung hatte jedoch die Übernahme der zusätzlichen Kosten mit der Begründung verweigert, dass kein Zusammenhang zwischen Amalgam und Tinnitus-Erkrankungen bestehe. Das Gericht entschied zu Gunsten des Patienten, dass die Krankenversicherung auch die Kosten für eine "quasi experimentelle Therapie zu erstatten hat, wenn es [...]

Anspruch auf Amalgam-Alternativen (AG Frankfurt/M.)2021-04-28T08:26:02+02:00

Kein Anspruch auf Goldfüllungen (SG Köln)

2021-04-28T08:25:15+02:00

Treten bei einem Patienten mit Amalgamfüllungen in den Zähnen krankhafte Erscheinungen und eine erhöhte Spannung im Mund auf, so hat er dennoch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Ersatzes der Amalgamfüllungen durch Goldfüllungen. SG Köln, Urteil vom 14.01.2003, Az. S 26 (23) KR 4/01 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007. 

Kein Anspruch auf Goldfüllungen (SG Köln)2021-04-28T08:25:15+02:00

Kein Anspruch auf Austausch von Amalgamfüllungen

2021-04-28T08:24:35+02:00

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf hat, daß er auf Kosten seiner Krankenversicherung seine intakten Amalgamfüllungen entfernen und durch andere Füllungen ersetzen lassen kann. Nach Ansicht des Bundessozialgerichtes ist es zur Zeit nicht hinreichend wissenschaftlich belegt, daß das freigesetzte Quecksilber aus einer Amalgamfüllung zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Es ist wissenschaftlich umstritten, ob zwischen Amalgamfüllungen und Krankheitsfällen ein Zusammenhang besteht. BSG, Urteil vom 06.10.1999, AZ.: B 1 KR 13/97 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte [...]

Kein Anspruch auf Austausch von Amalgamfüllungen2021-04-28T08:24:35+02:00

Leistungspflicht bei Amalgam-Ersatz

2021-04-28T08:23:45+02:00

Im vorliegenden Urteil befaßt sich das Bundessozialgericht mit der behaupteten gesundheitsschädlichen Wirkung von aus Amalgamfüllungen freigesetztem Quecksilber. Der Senat lehnt eine Leistungspflicht der der beklagten Krankenkasse ab: "Daß das aus Amalgamfüllungen freigesetzte Quecksilber Beschwerden verursachen könnte, wie sie von der Klägerin geschildert werden, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht mehr als eine ungesicherte Annahme. Die bloß auf allgemeine Erwägungen gestützte hypothetische Möglichkeit eines Heilerfolges kann jedoch die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht begründen - und zwar auch dann nicht, wenn nachträglich geltend gemacht wird, die Behandlung sei in dem konkret zu beurteilenden Fall erfolgreich [...]

Leistungspflicht bei Amalgam-Ersatz2021-04-28T08:23:45+02:00

Amalgam und multiple Sklerose (OLG Frankfurt/M.)

2021-04-28T08:22:22+02:00

Hersteller des Zahnfüllstoffes Amalgam können einem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zufolge nicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, weil ein Zusammenhang zwischen der Freisetzung von Quecksilber aus Amalgam und bestimmten Erkrankungen nicht nachweisbar ist. Eine Klägerin hatte geltend gemacht, aufgrund mehrerer Zahnfüllungen mit Amalgam sei bei ihr eine chronische Quecksilbervergiftung ausgelöst worden, die wiederum eine Multiple Sklerose-Erkrankung und Unfruchtbarkeit verursacht habe. Das Landgericht hatte die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin habe nicht beweisen können, dass die von ihr genannten Gesundheitsschäden auf der Anwendung des Zahnamalgams [...]

Amalgam und multiple Sklerose (OLG Frankfurt/M.)2021-04-28T08:22:22+02:00

Non-Gamma-2-Amalgam

2021-04-28T08:21:33+02:00

Im Jahr 1991 bestanden keine durchgreifenden Bedenken gegen „Non-Gamma-2-Amalgam“. Insoweit bestanden auch keine Anhaltspunkte für eine verstärkte Aufklärungspflicht. Die erst 1992 herausgegebenen Hinweise des Bundesgesundheitsamtes bezogen sich auf „Gamma-2-Amalgame“. Sind bei einem Patienten bereits Amalgamfüllungen vorhanden und treten nach teilweiser Entfernung und Neuversorgung mit Amalgam Beschwerden auf, so ist ein exakter Nachweis, dass gerade die neuen Amalgamfüllungen für die Beschwerden ursächlich sind, nicht möglich. LG Frankenthal 6 O 147/96, Urteil vom 21.05.1996 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: [...]

Non-Gamma-2-Amalgam2021-04-28T08:21:33+02:00

Sanierung alter Amalgamfüllungen

2021-04-28T08:20:58+02:00

Anläßlich umfangreicher Sanierungen alter Amalgamfüllungen sind Röntgenaufnahmen zur Feststellung des Ausmaßes möglicher Defekte indiziert. Der Sachverständige hat festgestellt, dass alle vorgenommenen Sanierungen alter Amalgamfüllungen indiziert gewesen sind. Fällt eine Krone etwa 1 Jahr nach Eingliederung wieder heraus und ist das höchstwahrscheinlich auf das Befestigungsmaterial zurückzuführen, so liegt eine mangelhafte Arbeit des Zahnarztes vor und dem Patienten steht dafür ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 500 zu. AG Frankfurt 29 C 2985/95-46, Urteil vom 03.03.1997 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: [...]

Sanierung alter Amalgamfüllungen2021-04-28T08:20:58+02:00

Beweissicherung

2021-04-28T08:19:32+02:00

Selbst bei bester Arbeit kommen immer wieder Fehler oder vermeindliche Fehler vor. Daher sind Beschwerden über Zahnersatz in den Patientenberatungsstellen sehr häufig. Gesetzlich Versicherte haben für Füllungen und Zahnersatz eine Gewährleistung von zwei Jahren. In dieser Zeit muss Ihr Zahnarzt Füllungen und Zahnersatz kostenlos nachbessern oder gegebenenfalls sogar erneuern. Bei Privatpatienten hängt die Verjährungsfrist vom Zeitpunkt des Behandlungsvertrages ab. Für Verträge vor dem 1. Januar 2002 beträgt die Frist bis zu 30 Jahre; für die Zeit danach 3 bis 10 Jahre, gerechnet vom Ende des Jahres an, in dem der Patient Kenntnis vom Schaden erhält. Sollten Sie daher mit Ihrer [...]

Beweissicherung2021-04-28T08:19:32+02:00

Aufklärungsmängel

2021-04-28T08:18:28+02:00

Im Prinzip ist jede zahnärztliche Behandlung eine Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB). Daher muss zur Rechtfertigung die Einwilligung des Patienten eingeholt werden (§ 228 StGB). Die Einwilligung setzt eine ausreichende Aufklärung voraus, da nur ein Patient, der über die Behandlung, die Risiken und Folgen aufgeklärt wurde, in der Lage ist, selbstbestimmt zu entscheiden. Nach allgemeiner Rechtsprechung muss Sie Ihr Zahnarzt zu folgenden Fragen rechtzeitig und vollständig aufklären (Schinnenburg 2003): Befund Diagnose Therapie Alternative Therapie Therapie der Wahl (Problem des vorliegenden Falls) Risiko Unterlassungsfolgen (was passiert, wenn der Patient die empfohlene Behandlung nicht vornehmen lässt) Kosten Sicherung (Verhalten des Patienten nach der Behandlung). [...]

Aufklärungsmängel2021-04-28T08:18:28+02:00
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