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Epikutantest zum Nachweis der Amalgamunverträglichkeit

2021-04-28T12:50:43+02:00

Der Nachweis einer Amalgamunverträglichkeit ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit schulmedizinisch anerkannten Methoden zu führen. Anerkannt ist dabei der Epikutantest für eine Quecksilberunverträglichkeit. Dimaval- und Haartests führen nicht zu verwertbaren Ergebnissen. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.1994, Az. L 1 Kr 138/93. _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 25.04.2008, letzten Änderung: 25.04.2008, letzte Überprüfung: 25.04.2008. 

Epikutantest zum Nachweis der Amalgamunverträglichkeit2021-04-28T12:50:43+02:00

Beweislast beim Patient (LG Augsburg)

2021-04-28T12:49:56+02:00

"Eine Aufklärung (bei Legung von Amalgamfüllungen) ist nur hinsichtlich solcher Risiken erforderlich, die nach medizinischer Erkenntnis tatsächlich bestehen, und nicht hinsichtlich solcher Risiken, für deren Bestehen es keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, deren Auftreten vielmehr nur nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Aufklärung über jede von irgendeinem medizinischen Außenseiter aufgestellte unbewiesene Hypothese würde den Patienten nur verwirren und von den real bestehenden Risiken ablenken." Nach Meinung des Gerichts kann eine "übertriebene" Aufklärung über nicht nachweislich bestehende Risiken gerade in Bezug auf Amalgamfüllungen überaus negative Auswirkungen haben. Der Patient trägt nach diesem Urteil grundsätzlich die volle Beweislast für einen von ihm behaupteten Gesundheitsschaden [...]

Beweislast beim Patient (LG Augsburg)2021-04-28T12:49:56+02:00

Austausch von Amalgamfüllung (LSG Bayern)

2021-04-28T12:49:02+02:00

Kann kein Nachweis über eine Amalgamunverträglichkeit geführt werden, so besteht kein Anspruch auf Austausch der Amalgamfüllungen mit Goldfüllungen. LSG Bayern, Urteil vom 04.03.2004, Az. L 4 KR 180/03. Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007. 

Austausch von Amalgamfüllung (LSG Bayern)2021-04-28T12:49:02+02:00

Austausch von Amalgam bei Allergie (LSG Schleswig-H.)

2021-04-28T12:48:21+02:00

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine hinreichenden Belege für generelle gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Amalgam bei zwar großflächigen, aber exakt, mit gutem Randabschluß gelegten Füllungen. Eine vorliegende Quecksilber-Allergie ergibt die Notwendigkeit zur Entfernung von Amalgam-Füllungen. Sie muß allerdings durch den Epicutan-Test nachgewiesen werden. Dimaval- (nach Daunderer) und Haartests (nach Juchheim) führen nicht zu verwertbaren Ergebnissen. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.1994, Az. L 1 Kr 138/93 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007. 

Austausch von Amalgam bei Allergie (LSG Schleswig-H.)2021-04-28T12:48:21+02:00

Zahnarzt muss über A.-Risiko aufklären (LG Kiel)

2021-04-28T12:47:26+02:00

Laut einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel verletzt ein Zahnarzt seine Aufklärungspflicht, wenn er einen Patienten nicht hinreichend über das Risiko einer möglichen Unverträglichkeit eines Zahnfüllstoffes hinweist. Der Patient ließ vorsichtshalber Amalgam-Füllungen gegen Goldinlays austauschen. In der Folgezeit traten jedoch gesundheitliche Beschwerden auf, die ihren Grund in einer Palladium-Allergie hatten. Der Palladiumanteil in den Goldlegierungen war ungewöhnlich hoch, worauf der Zahnarzt aber nicht hinwies. Je weniger dringlich der Eingriff sei (wie im vorliegenden Fall), desto größere Anforderungen seien an die Aufklärungspflicht zu stellen. Dieser sei der Zahnarzt nicht im Ansatz nachgekommen, so dass der Patient gegen ihn einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung [...]

Zahnarzt muss über A.-Risiko aufklären (LG Kiel)2021-04-28T12:47:26+02:00

Zahnarzt darf Amalgam ablehnen (BSG)

2021-04-28T12:46:50+02:00

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich mit der Frage befaßt, ob ein Kassenzahnarzt, der nach Beratung eines Patienten auf dessen Wunsch Kunststoff anstelle von Amalgam als Füllungsmaterial auch im Regelfall verwendet, wegen eines Verstoßes gegen die kassenärztlichen Richtlinien disziplinarisch bestraft werden kann. Dabei war von Bedeutung, daß nach § 2 SGB V die Handlungsmethoden, Arznei und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen vom Leistungsangebot der Krankenversicherung nicht ausgeschlossen sind. Allerdings haben Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Zu den besonderen Therapieeinrichtungen rechnet aber insbesondere die Naturheilkunde. Die Ablehnung der Verwendung von Amalgam [...]

Zahnarzt darf Amalgam ablehnen (BSG)2021-04-28T12:46:50+02:00

Kostenerstattung für Amalgamersatz (BSG)

2021-04-28T12:45:26+02:00

Der Kläger begehrt Kostenerstattung für die in den Jahren 1994 bis 1997 erfolgte Ersetzung von 8 Amalgamfüllungen durch Gold-Inlays. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, da Gold-Inlays nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und sie medizinisch nicht notwendig gewesen wären. Mit der vom Bundessozialgericht  (BSG) zugelassenen Revision hat der Kläger seinen Anspruch weiter verfolgt. Das BSG hat den Rechtsstreit an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen, da das LSG hatte nicht genügend berücksichtigt, dass die beklagte AOK dem Kläger im August 1992 eine Kostenerstattung von insgesamt 1.760 DM in Aussicht gestellt, eine weitergehende Leistung jedoch abgelehnt hatte. Hierin könnte eine Leistungsablehnung i.S. des § [...]

Kostenerstattung für Amalgamersatz (BSG)2021-04-28T12:45:26+02:00

Zahnarztkosten bei Amalgamvergiftung (LSG Essen)

2021-04-28T08:45:29+02:00

Auch wer einen Zahnersatz braucht, um die Ursache einer Amalgamvergiftung zu beseitigen, muss sich an den Zahnarztkosten beteiligen. Bei einem Patienten mussten die Amalgamfüllungen aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden. Die Kosten dafür und für den neuen Zahnersatz wollte er vollständig von der Krankenversicherung bezahlt bekommen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied jedoch, dass auch bei solchen medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen der Patient noch an den Kosten zu beteiligen ist. LSG Essen, Urteil vom 19.01.1998, Az. L 16 Kr 94/97

Zahnarztkosten bei Amalgamvergiftung (LSG Essen)2021-04-28T08:45:29+02:00

Kein Amalgam bei Migräne (SG Konstanz)

2021-04-28T08:26:37+02:00

Die Klägerin litt unter heftiger Migräne. Mit Hilfe eines Speicheltests wurde eine Quecksilbervergiftung nachgewiesen. Der Nachweis einer Amalgam-Allergie gelang nicht, ein Urintest wurde nicht vorgenommen. Laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz muss die beklagte Krankenkasse trotz dieser "Minimal-Diagnostik" die Kosten einer Alternativ-Therapie übernehmen, da das Gericht Kopfschmerzen (Migräne) zu den lehrbuchmäßigen  Symptomen einer chronischen Quecksilber-Intoxikation zählt. SG Konstanz, Urteil vom 22.04.1994, Az. S 2 Kr 378/92. Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 17.05.2007, letzten Änderung: 17.05.2007, letzte Überprüfung: 17.05.2007. 

Kein Amalgam bei Migräne (SG Konstanz)2021-04-28T08:26:37+02:00

Anspruch auf Amalgam-Alternativen (AG Frankfurt/M.)

2021-04-28T08:26:02+02:00

Patienten haben bei einem Verdacht auf schwerwiegende gesundheitliche Störungen (hier: Tinnitus), ausgelöst von Amalgam-Zahnfüllungen, einen Anspruch auf Füllungen aus anderem Material. Die Kosten hierfür hat die Krankenversicherung zu tragen. Dieser Rechtsanspruch gilt nach auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen, sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Die Krankenversicherung hatte jedoch die Übernahme der zusätzlichen Kosten mit der Begründung verweigert, dass kein Zusammenhang zwischen Amalgam und Tinnitus-Erkrankungen bestehe. Das Gericht entschied zu Gunsten des Patienten, dass die Krankenversicherung auch die Kosten für eine "quasi experimentelle Therapie zu erstatten hat, wenn es [...]

Anspruch auf Amalgam-Alternativen (AG Frankfurt/M.)2021-04-28T08:26:02+02:00
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