Uncategorized

Startseite/Uncategorized

Weisheitszahnentfernung und Nervverletzung

2021-04-28T12:59:15+02:00

Ein Kläger verlangte von seinem Zahnarzt ein Schmerzensgeld für die Verletzung des Zungennervs bei einer Weisheitszahnentfernung. Das Gericht wies die Klage des Patienten ab. Dadurch, dass der Zahnarzt vor der Entfernung des Weisheitszahnes keine Röntgenbild angefertigt habe, sei ihm zwar ein Behandlungsfehler unterlaufen. Allerdings hätten Röntgenaufnahmen die Verletzung des Zungennervs nicht verhindert können, da dieser auf den Bildern gar nicht zu erkennen gewesen wäre. Selbst bei korrekter Vorgehensweise komme es bei null bis zu zwei Prozent aller Eingriffe wegen einer abnormen Lage des nervus lingualis zu Schädigungen. Dieses Restrisiko müsse der Patient tragen. Dass der Zahnarzt den Patienten vor der Operation nicht über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Zungennervs durch eine [...]

Weisheitszahnentfernung und Nervverletzung2021-04-28T12:59:15+02:00

Aufklärung Knochenersatzmaterial

2021-04-28T12:58:49+02:00

Ein Zahnarzt ist verpflichtet, vor einer Behandlung mit Knochenersatzmaterial zunächst auf die Vorzüge einer Behandlung mit Eigenknochen (Beckenknochentransplantation) hinzuweisen und ausführlich darüber aufzuklären. Erst nach dieser Aufklärung kann er unter Verwendung des Materials BIO-OSS den Aufbau des Kieferknochens durchführen. Dieses Knochenersatzmaterial kann eine regelmäßig stationär durchzuführende Beckenknochentransplantation entbehrlich werden lassen, so dass auch schwere Fälle einer Kieferatrophie grundsätzlich auch von einem niedergelassenen Zahnarzt ambulant behandelt werden können. Die Aufklärung hinsichtlich dieses Materials darf sich nicht auf den für den Patienten nicht verständlichen Hinweis der „bovinen“ Herkunft des Materials beschränken. Der Zahnarzt muss davon ausgehen, dass der Patient den Begriff „bovin“ [...]

Aufklärung Knochenersatzmaterial2021-04-28T12:58:49+02:00

Wirtschaftliche Aufklärung

2021-04-28T12:57:29+02:00

Das OLG Köln stellt in seinem Urteil fest, dass die wirtschaftliche Aufklärung des Patienten als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag zu bewerten ist. Gemäß dem Urteil muss sich der Patient selbst um seine Versicherungsangelegenheiten kümmern. Der Zahnarzt muss lediglich auf eventuelle Erstattungsrisiken hinweisen. Die Dokumentation des Beratungsgespräches ist unverzichtbar, insbesondere dann, wenn der Patient den Behandlungsbeginn wünscht, ohne dass die Kostenzusage des Versicherers vorliegt. OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005, Az. 5 U 144/04 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: [...]

Wirtschaftliche Aufklärung2021-04-28T12:57:29+02:00

Behandlungsalternativen

2021-04-28T12:55:22+02:00

Die Aufklärung über bestehende unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung. Ein körperlicher Eingriff ist erst nach vollständiger und gewissenhafter Aufklärung des Patienten und dessen Einwilligung rechtsmäßig. Dies gilt auch, wenn die Behandlung in der eigenverantwortlichen Fortsetzung einer von anderer Seite begonnen Therapie besteht. Die Frage, ob eine bestehende andere Behandlungsmöglichkeit zu einem besseren Behandlungsergebnis geführt hätte, betrifft regelmäßig den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtsmäßigen Alternativverhaltens, für den der Arzt beweispflichtig ist. BGH, Urteil vom 15.03.2005, Az. VI ZR 313/03 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt [...]

Behandlungsalternativen2021-04-28T12:55:22+02:00

Schädigung des nervus lingualis

2021-04-28T12:54:43+02:00

Der Zahnarzt muss den Patienten über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil bei einer Nerv-Verletzung eine erhebliche Beeinträchtigung droht. Selbst wenn der Patient früheren, komplikationslos verlaufenen Betäubungen zugestimmt hat, kann daraus eine Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen ist. OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004, Az. 5 U 41/03 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007. 

Schädigung des nervus lingualis2021-04-28T12:54:43+02:00

Aufklärung über Behandlungskosten

2021-04-28T12:54:11+02:00

Die Information des Patienten über voraussichtliche Behandlungskosten ist keine Aufklärungspflicht im eigentlichen Sinn,sondern lediglich eine Nebenpflicht des Behandlungsvertrages. Daher obliegt nicht dem Arzt der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung, sondern der Patient müsse die Pflichtverletzung beweisen. OLG Celle, Urteil vom 28.05.2001, Az.  U 28/00 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007. 

Aufklärung über Behandlungskosten2021-04-28T12:54:11+02:00

Aufklärung über Alternativen

2021-04-28T12:53:39+02:00

Ein Patient kann von einem Zahnarzt ein Schmerzensgeld verlangen, wenn der Zahnarzt eine bestimmte Behandlungsmethode ohne Aufklärung über Behandlungsalternativen gewählt hat. Im konkreten Fall sollte eine Zahnlücke durch Zahnersatz versorgt werden. ZUr Versorgung standen mehrere Alternativen zur Verfügung (Brücke, implantatgetragene Einzelbrücke, herausnehmbarer Zahnersatz). Diese Behandlungsalternativen boten eine gleichwertige Versorgungschance, wobei der Patient aber je nach Behandlungsart deutlich unterschiedlich beansprucht wird. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hätte der Zahnarzt seinen Patienten über diese Behandlungsalternativen aufklären und die Therapiewahl unter Berücksichtigung der subjektiven Gründe des Patienten vornehmen müssen. Dem Patienten wurde vom Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen, da sein [...]

Aufklärung über Alternativen2021-04-28T12:53:39+02:00

Aufklärung bei Implantatbehandlung

2021-04-28T12:52:56+02:00

Mit Urteil vom 17.4.2001 hat das Oberlandesgericht Stuttgart zu den Aufklärungspflichten bei Implantatbehandlungen Stellung genommen. Ein Patient muss von seinem Zahnarzt informiert werden, wenn dieser eine ältere und zwischenzeitlich weniger gebräuchliche und risikobehaftetere Methode anwenden wolle. Vor allem sei über Behandlungsalternativen aufzuklären. Fehlerhaft sei die Aufklärung, wenn die Risiken unzutreffend geschildert würden. Wenn sich die gewählte Art der Versorgung als unbrauchbar erweise, könne der Zahnarzt seinen Honoraranspruch wegen des Aufklärungsmangels verlieren. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2001, Az. 14 U 74/00 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der [...]

Aufklärung bei Implantatbehandlung2021-04-28T12:52:56+02:00

Aufklärung bei nicht dringendem Eingriff

2021-04-28T12:52:10+02:00

Insbesondere vor einem nicht dringend erforderlichen Eingriff muss auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, wenn sich deren Auswirkungen nachteilig für die weitere Lebensführung des Patienten gestalten. Davon ist bei einer Osteomyelitis, die sich nach einer operativen Weisheitszahnentfernung eingestellt hat, auszugehen. OLG Köln,Urteil vom 12.03.2003, AZ. 5 U 52/02 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007. 

Aufklärung bei nicht dringendem Eingriff2021-04-28T12:52:10+02:00

Abgebrochenes Wurzelkanalinstrument

2021-04-28T12:51:25+02:00

Mit Urteil vom 24. 3. 1997 (AZ 15 O 3196/ 96) hat das Landgericht Leipzig über die Frage entschieden, ob es sich um einen Kunstfehler handelt, wenn ein Wurzelkanalinstrument in der Zahnwurzel abbricht. Im konkreten Fall brach während der Behandlung ein Wurzelkanalerweiterer ab. Die beklagte Zahnärztin hatte den Patienten vorab umfassend über die vorgesehene Behandlung und den Einsatz des Wurzelkanal-Instrumentes aufgeklärt. Allerdings erfolgte keine Aufklärung über die mögliche Gefahr eines Instrumentenbruchs. Das Landgericht Leipzig entschied nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, dass der Abbruch des Wurzelkanalerweiterers nicht auf einem fehlerhaften Einsatz des Instrumentes beruhte. Damit wurde ein Behandlungsfehler verneint. Darüber hinaus wurde ein Aufklärungsverschulden [...]

Abgebrochenes Wurzelkanalinstrument2021-04-28T12:51:25+02:00
Mehr Beiträge laden
Nach oben