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Beweislastumkehr

2021-04-28T14:21:41+02:00

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern Durch ein Urteil des BGH wurde für Patienten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern erleichtert. Die sogenannte Beweislastumkehr in Arzthaftungsprozessen muss grundsätzlich patientenfreundlich gehandhabt werden. Unter bestimmten Vorausetzungen muss nicht der Patient, sondern der Arzt oder Zahnarzt komplizierte Ursachenzusammenhänge bei Behandlungsfehlern beweisen. Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden tatsächlich herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der Beweislast. Gelingt dem Mediziner keine Entlastung, ist er zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Die Beweislast trifft den Mediziner selbst in den Fällen, in denen einigermaßen unwahrscheinlich ist, dass sein Fehler tatsächlich die Beschwerden des [...]

Beweislastumkehr2021-04-28T14:21:41+02:00

Geld nur bei Schmerzen

2021-04-28T14:20:40+02:00

Schmerzensgeld gibt es nur bei Schmerzen Die Richter des Oberlandesgerichs Koblenz entschieden, dass es Schmerzensgeld nur bei Schmerzen und nicht für mangelnde ärztliche Aufklärung gibt. Ein Patient hat demnach keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Arzt ihn nicht oder unvollständig über Behandlungsrisiken aufgeklärt hat. Es sei erforderlich, dass dem Patienten als Folgen der Behandlung auch tatsächlich Schmerzen entstanden seien. OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2004, Az. 5 U 331/04 Urteil im Volltext  _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 20.05.2007, letzten Änderung: 20.05.2007, letzte Überprüfung: 20.05.2007.  [...]

Geld nur bei Schmerzen2021-04-28T14:20:40+02:00

Grober Behandlungsfehler

2021-04-28T14:19:47+02:00

Schadenersatz bei groben Behandlungsfehler Das Landgericht München I hat einen Münchner Zahnarzt wegen eines groben Behandlungsfehlers zur Rückzahlung des Honorars an seine Patientin, außerdem zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Am 27.01.2000 empfahl der Zahnarzt seiner Patientin eine sogenannte Blockkrone für die gesamte obere Zahnreihe. Dieser Behandlung unterzog sich die Klägerin am 28.03.2000. Insgesamt mussten 14 Zähne, darunter sämtliche Oberkieferzähne, wurzelbehandelt und devitalisiert werden. Diese Prozedur dauerte etwa 12 Stunden von morgens 8.30 Uhr bis abends 20.30 Uhr. Die daran anschließende prothetische Behandlung schlug vollständig fehl, weshalb der Zahnarzt bereits vorprozessual an seine Patientin vom ursprünglich vereinbarten Behandlungshonorar in Höhe [...]

Grober Behandlungsfehler2021-04-28T14:19:47+02:00

Diagnosefehler

2021-04-28T14:17:41+02:00

Schadenersatz bei Diagnosefehler (BGH) In seinem Urteil stellt der BGH fest, dass ein Diagnosefehler nicht unbedingt eine Haftung des Arztes begründet. Zwar ist das Nichterkennen einer erkennbaren Erkrankung und der für sie kennzeichnenden Symptome als Behandlungsfehler zu werten. Die Frage nach einem ärztlichen Fehlverhalten kann sich jedoch auch stellen, wenn der behandelnde Arzt ohne vorwerfbare Fehlinterpretation von Befunden eine objektiv unrichtige Diagnose stellt und diese darauf beruht, dass der Arzt eine notwendige Befunderhebung entweder vor Diagnosestellung oder zur erforderlichen Überprüfung der Diagnose unterlassen hat. Ein solcher Fehler führt zur Haftung des Arztes. Es obliegt dem Patienten, die Voraussetzungen für das Vorliegen sowohl des Diagnosefehlers als [...]

Diagnosefehler2021-04-28T14:17:41+02:00

Arzt haftet für Termin

2021-04-28T14:16:33+02:00

Arzt muss Schadenersatz für verpassten Termin leisten. Wenn Patienten einen vereinbarten Termin versäumen, kann der Arzt ein Ausfallhonorar fordern. Im umgekehrten Fall kann jedoch auch der Patient Ansprüche gegen den Arzt geltend machen. In einem Urteil des Landgerichts Oldenburg stellt das Gericht zwar grundsätzlich fest, es sei generell davon auszugehen, dass Terminsvereinbarungen zwischen Arzt und Patienten lediglich dem geregelten Praxisablauf dienen und von daher generell keinen Schadensersatz bzw. keinen vergütungsauslösenden Charakter haben. Rechtlich wird der Vertrag als Dienstvertrag eingeordnet, der von beiden Vertragsparteien kurzfristig gekündigt werden kann. Das Landgericht betont aber auch, dass beide Vertragsparteien sogenannte Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten [...]

Arzt haftet für Termin2021-04-28T14:16:33+02:00

Kein Annahmeverzug

2021-04-28T14:15:42+02:00

Kein Annahmeverzug bei versäumten Termin (AG Rastatt) Das AG Rastatt hat entschieden, dass die Vorschrift des § 615 BGB (Annahmeverzug) für einen vom Patienten unentschuldigt versäumten Termin bei einem Zahnarzt nicht anwendbar ist. Terminabsprachen dienen der zeitlichen Planungen, ohne dass an diese Absprachen einschneidende rechtliche Folgen geknüpft werden sollen. Dieser Sachverhalt wäre nur dann anders zu werten, wenn bei der Terminvereinbarung eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung getroffen wird, die festlegt, dass der Patient auch im Falle des Nichterscheinens das volle Honorar zu zahlen hat. Nach Meinung des Gerichts ergibt sich auch keine Schadensersatzforderung des Zahnarztes gem. § 9 GOÄ (Verweilgebühr), da keine [...]

Kein Annahmeverzug2021-04-28T14:15:42+02:00

Terminabsage

2021-04-28T14:14:46+02:00

Schadenersatz bei versäumten Termin (AG Sulzbach) Ein Patient, der einen konkret vereinbarten Behandlungstermin ohne vorherige Absage versäumt oder verspätet zu einem konkret vereinbartem Behandlungstermin erscheint, gerät in Annahmeverzug gem. § 615 BGB und schuldet die vereinbarte Vergütung. AG Sulzbach, Urteil vom 11.04.1997, Az. 5 C 775/96 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007. 

Terminabsage2021-04-28T14:14:46+02:00

Ausfallhonorar unzulässig

2021-04-28T14:14:03+02:00

Ausfallhonorar nicht immer zulässig (LG Berlin) Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin ist ein Ausfallhonorar nur dann wirksam, wenn dem Patienten eine Entlastungsmöglichkeit für unverschuldetes Nichterscheinen eingeräumt wird. Zwar hatte in der Vorinstanz das Amtsgericht einer Zahnärztin Recht gegeben, die von ihrem Patienten ein Ausfallhonorar verlangte, da sie mit ihrem Patienten eine wirksame schriftliche Vereinbarung über die Bezahlung eines Ausfallhonorars geschlossen habe. Im Berufungsverfahren konnte sich jedoch das Landgericht dieser Auffassung nicht anschließen. Die Klage wurde abgewiesen, da die von der Klägerin in ihrem "Anmeldeformular" verwendete Formulierung der gerichtlichen Nachprüfung nicht standhielt. Das Gericht sah in dem Satz "Reservierte, [...]

Ausfallhonorar unzulässig2021-04-28T14:14:03+02:00

Terminausfall

2021-04-28T14:12:43+02:00

Schadenersatz bei Terminabsage (AG Tettnang) Sagt ein Patient einen zuvor fest vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig ab, ist er schadensersatzpflichtig. Dabei ist bei Kassenpatienten nicht § 615 BGB anwendbar, da in diesem Fall ohnehin keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Patienten besteht. Es besteht jedoch auch dann ein Anspruch  in Höhe des entgangenen Gewinns gemäß § 252 BGB. Dabei kann das Gericht gemäß § 287 ZPO eine am "Durchschnittspatienten" orientierte Schadensschätzung (hier: 150,- DM) vornehmen. AG Tettnang, Urteil vom 22.05.1999, Az. 7 C 719/98 _________________________________________________________________________________________________ Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet. Datum der Erstellung: 19.05.2007, [...]

Terminausfall2021-04-28T14:12:43+02:00

Honorar bei Absage

2021-04-28T14:11:43+02:00

Honorarzahlungspflicht bei Nichterscheinen des Patienten Wird für einen Patienten ein Operationssaal und das erforderliche Personal reserviert und der Behandlungsablauf der Praxis auf diesen Termin abgestimmt, so hat der Patient das Honorar auch dann zu bezahlen, wenn er nicht zu dem vereinbarten Termin erscheint. In dem verhandelten Fall vereinbarte ein Arzt mit der Patientin die  Durchführung eines plastisdien chirurgischen Eingriffs. Die Patientin unterschrieb hierzu eine Erklärung, nach der sie zu einem vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen und bei Verhinderung spätestens 14 Tage vor dem Termin abzusagen habe. Zu dem Operationstermin erschien die Beklagte jedoch ohne vorherige Terminabsage nicht. Die terminierte Operation konnte nicht stattfinden. Der [...]

Honorar bei Absage2021-04-28T14:11:43+02:00
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