Aufklärung zur Entscheidungspraxis der PKV
s h2021-04-28T13:06:23+02:00Muss der Arzt, der dem Patienten eine stationäre Behandlung vorschlägt, begründete Zweifel haben, ob der private Krankenversicherer des Patienten die Behandlung im Krankenhaus als notwendig ansehen und die Kosten dafür übernehmen wird, so hat er die vertragliche Pflicht, den Patienten darauf hinzuweisen. Im Prozess zwischen dem Arzt/Krankenhausträger und dem Patienten, der den Schadensersatz wegen der unterlassenen Aufklärung geltend macht, wird nicht geprüft, ob die ablehnende Praxis des Krankenversicherers in derartigen Fällen berechtigt und die vorgeschlagene stationäre Behandlung tatsächlich als nicht notwendige Behandlung im Sinne der Krankenversicherungsbedingungen anzusehen ist. Bereits die dem Arzt bekannte Bestreitens- und Nichtanerkennungspraxis des Krankenversicherers genügt, um [...]